Zession: Abtretung einer Forderung an andere Gläubiger

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Zessionen werden häufig als Abtretungen, Überlassungen oder Übertragungen bezeichnet. Bei herkömmlichen Zessionen geht es um die Übertragung einer laufenden Forderung vom derzeitigen Gläubiger, dem sogenannten Zedenten auf den neuen Gläubiger, der im Fachjargon als Zessionar bezeichnet wird. Somit gilt die Zession als schuldrechtlicher Vertrag, der in § 398 BGB eingängig geregelt wird.

Laut dem Gesetzbuch verfolgt die Einigung allerdings keine verpflichtende Wirkung, sondern man spricht vielmehr von einem Verfügungsgeschäft. Die Gültigkeit hängt stark von der Validität des behandelten Geschäfts ab. Ist es allerdings unwirksam, ist es möglich, dass der Zedent gemäß § 812 ff. BGB die Rückabtretung einfordert.

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Zession erfüllt sein?

Damit der Forderungsübergang als gültig eingestuft wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ein wirksamer Vertrag
  • Vorhandensein der Forderung seitens des Zedenten
  • Bestimmung der entsprechenden Forderung
  • Übertragbarkeit der jeweiligen Forderung

Der Abtretungsvertrag thematisiert die vereinbarte Einigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar, dass die Forderung auf den Abtretungsempfänger übertragen werden soll. Damit der Vertrag wirksam wird, ist eine Beteiligung des Schuldners essenziell. Außerdem muss der Schuldner nicht über die Abtretung in Kenntnis gesetzt werden. Wird der Schuldner nicht informiert, spricht man von einer stillen Zession. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, bedarf der Vertrag in der Regel keiner speziellen Form. Im Immobilienbereich hingegen ist die Abtretung in Form einer notariellen Beurkundung erforderlich.

Neben dem bestehenden Abtretungsvertrag ist es unerlässlich, dass der Zedent als Inhaber der Forderung gilt und die Forderung auch besteht. Daher ist der sogenannte gutgläubige Erwerb einer Forderung generell nicht möglich. Außerdem muss klar differenzierbar sein, wem, welche Teile gehören und was im Detail abgetreten wird. Letztendlich gilt als weitere Voraussetzung, dass die Forderung übertragbar ist. Allgemein betrachtet sind jegliche Forderungen abtretbar. Doch einer bevorstehenden Überlassung könnten gesetzliche Regelungen wie die Zessionsverbote nach § 399 und § 400 BGB im Wege stehen.

Laut BGB sind Abtretungen nicht möglich, wenn die Übertragung eine Änderung im inhaltlichen Sinne fordert. Darüber hinaus sind Abtretungen nicht gestattet, wenn es sich um unpfändbare Forderungen handelt, wie beispielsweise Teile eines Entgeltes.

Welche Arten der Zession werden unterschieden?

Immer wieder werden Experten mit der Frage, welche Arten der Zession unterschieden werden, konfrontiert. Grundsätzlich differenzieren Experten nach Einzelzessionen und Rahmenzessionen.

  • 1. Einzelzession

Wird nur eine Forderung übertragen, spricht man von einer Einzelzession. Als Beispiel fungiert die Forderung aus einer noch offenen Rechnung an einen Kunden.

  • 2. Rahmenzession

Üblicherweise werden aber mehrere oder auch alle derzeit bestehenden Forderungen an einem Unternehmen übertragen, sodass es sich um eine Rahmenzession handelt. Diese ist in Form einer Mantelzession als auch als Globalzession möglich. Bei der Mantelzession werden Forderungen bis zu einem gewissen Limit abgetreten. Dabei ist es erforderlich, dass diese Übertragungen bei langfristig ausgelegten Krediten, die gewahrt werden sollen, in regelmäßigen Abständen erneut erfolgen, weil die Kundenforderungen meist kurzfristig von den entsprechenden Kunden beglichen werden und somit vorübergehend nicht weiter von Bestand sind.

Vergleichsweise dazu werden bei der Globalzession nicht nur bestehende Forderungen übertragen, sondern auch bereits im Vorhinein künftige Forderungen.

Wodurch unterscheiden sich offene und stille Zessionen?

In Bezug auf die Differenzierung nach offenen und stillen Zessionen, ist es entscheidend, ob die Kunden über die Abtretung in Kenntnis gesetzt werden oder nicht. Werden sie informiert, spricht man von einer offenen Zession, andernfalls liegt eine stille Zession vor.

Was versteht man unter einer Sicherungsabtretung?

Bei der Sicherungsabtretung, die auch unter dem Fachbegriff Sicherungszession bekannt ist, geht es um die Übertragung einer Forderung zur Kreditsicherung, zum Beispiel bei Barkrediten. Zu Beginn wird eine Sicherungsabrede vereinbart, die den Zessionar verpflichtet, die Forderung zu verwerten, falls ein Sicherungsfall vorliegt. Wenn der Zedent den Kredit zurückbezahlt hat, muss die Forderung an ihn wieder abgetreten werden. Es ist auch möglich, eine Globalzession anzustreben, das heißt alle Forderungen des Zedenten werden gegenüber dem Drittschuldner, sprich der Person, gegen die sich die Forderung maßgeblich richtet, übertragen. Meist erfolgt dies in Form einer stillen Zession.

Wie läuft ein Zessionsverfahren beispielhaft ab?

Folgendes Beispiel thematisiert den möglichen Ablauf einer Zession im Versicherungswesen. Der Zendent, in diesem Fall der Versicherungsnehmer weist Forderungen wie Versicherungsleistungen gegenüber dem Versicherer, der als Drittschuldner fungiert, auf. Zur Sicherung der Schuld für ein Baudarlehen, plant er diese bestehende Forderung an den Gläubiger, sprich die Hausbank, zu übertragen. Damit wird der Zessionar zum neuen Gläubiger des Versicherers. Auch in diesem Zusammenhang wird wieder zwischen einer offenen und einer stillen Zession unterschieden.

Informiert der Versicherungsnehmer den Schuldner über den Gläubigerwechsel, liegt eine offene Zession vor. Allerdings wandelt sich die Zession in eine stille Variante, wenn die Schuldner nicht in Kenntnis gesetzt werden. Es ist keine Einverständniserklärung seitens des Drittschuldners nötig und er ist auch nicht in den tatsächlichen Vorgang involviert. Für den Versicherungsnehmer ist es essenziell, wie die Bonität des Drittschuldners ausfällt, damit er das eventuelle Risiko bestmöglich einschätzen und auch kalkulieren kann. Da grundsätzlich alle Forderungen übertragbar sind, muss insbesondere darauf geachtet, dass die Verität der Forderungen sichergestellt ist.

Verität bedeutet, dass sie frei von Rechten Dritter ist und die Leistung vollständig geleistet ist. Außerdem ist eine Übertragung bei unpfändbaren und nicht abtretbaren Forderungen unter keinen Umständen möglich.

Welcher Unterschied besteht zum Factoring?

Häufig wird die Zession mit dem Factoring verwechselt oder auch gleichgesetzt. Allerdings handelt es sich bei der Zession, im Unterschied zum klassischen Factoring, nicht um den Verkauf von Forderungen, sondern lediglich um die Abtretung zur Sicherung der Kredite.

Welche Risiken birgt die Zession?

  • Mehrfachabtretungen sind möglich
  • Zahlungsunfähigkeit des Drittschuldners
  • Abtretung von nicht vorhandenen Forderungen
  • Bei einer stillen Zession besteht die Gefahr, dass die Zahlung nicht entsprechend weitergeleitet wird

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