Die Forderungsabtretung als Teil des modernen Zahlungsverkehrs

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Viele Unternehmen erbringen Waren- oder Dienstleistungen an ihre Kunden. Für diese müssen sie in Vorleistung treten. Und jeder Euro, denen sie vorfinanzieren und verdienen müssen, bindet Kapital. Nicht jeder Kunde kann oder möchte zahlen. So bietet es sich für das Unternehmen an, diese Forderungen als Factoring zu verkaufen. Das kann bei vielen Forderungen sehr sinnvoll sein.

Das auf den Erwerb dieser einzutreibenden Beträge spezialisierte Factoring-Unternehmen berechnet hierfür eine Gebühr und zahlt den Differenzbetrag an den ehemaligen Gläubiger aus. Diese Gebühr kann im üblichen Skontobereich liegen, jedoch auch bis zu einem zweistelligen Prozentsatz reichen. Müssen Arbeitnehmer einen Kredit aufnehmen, so kann dieser auch mit der Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen für die Zukunft verbunden werden. Ist der Arbeitnehmer nicht mehr zahlungsfähig, so greift die Abtretung.

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind mit der Forderungsabtretung verbunden?

Über das Schuldrecht, speziell in §389 BGB, wird die Abtretung gesetzlich geregelt. Die eigentliche Abtretung bezeichnet man als Zession, in der der alte Gläubiger als Zedent dem neuen Zessionar eine fällige Forderung überträgt. Grundlage ist ein Zessions-Vertrag, mit dem alle Rechte und Pflichten, die mit der Forderung verbunden sind, übergehen. Ist diese durchgeführt worden, kann sie nur unter bestimmten Bedingungen zurückgenommen werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch § 400 BGB. Danach ist die Abtretung nur möglich, wenn keine Pfändung vorgesehen ist. Außerdem muss der Altgläubiger auch der Gläubiger der Forderung sein, die er mit der Zession übertragen möchte. Alternativ kann es sich auch um eine Forderung handeln, die zum Zeitpunkt der Zession denkbar sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Bestimmbarkeit der Forderung.

Nach der Zession muss der neue Gläubiger jedoch noch warten, bis der Anspruch für ihn gegenüber dem Schuldner tatsächlich entsteht. Im Vorfeld kann der Schuldner aber auch mit dem alten Gläubiger den Ausschluss der Zession gem. § 398 BGB vereinbaren. Muss der Inhalt der Forderung bei der Übertragung geändert werden, so ist die Zession an einen anderen als den alten Gläubiger ebenfalls nicht möglich.

Welche Möglichkeiten der Forderungsabtretung gibt es?

Forderungen können auch zusätzlich durch Sicherungsmittel stabilisiert werden. Hier bieten sich beispielsweise die Abtretung von Lebensversicherungen und Lohn- oder Gehaltsansprüchen an. Um diese Optionen zu nutzen, muss der Versicherer schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Am besten erfolgt dieses über ein Einschreiben, mit dem die Übergabe der Information nachgewiesen werden kann.

Möchte ein Arbeitnehmer bei einer Bank einen notwendigen Kredit aufnehmen, so kann er sein Gehalt als Forderung gegenüber seinem Arbeitnehmer an das Kreditinstitut bis zu einem zuvor definierten Betrag abtreten. Damit der Arbeitnehmer seine Lebensunterhaltung bestreiten kann, wurde ein Pfändungsfreibetrag eingeführt, der sich innerhalb einer Pfändungsfreigrenze bewegt. Eine Pfändungstabelle ist speziell für diese Zwecke eingeführt worden.

Besitzt der Schuldner einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt auf Steuererstattungen, so kann er diesen an seinen Gläubiger abtreten. Gemäß § 46 Abs 3 AO ist diese aber dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen. Auch der Grund für die Abtretung muss aufgenommen werden, da die Zession sonst unwirksam ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das bereinigt Nettoeinkommen sowie die Unterhaltspflichten des Schuldners. Er soll bei einer Forderungsabtretung oder späteren Pfändung nicht zum Sozialfall werden.

Die Pfändungstabelle, die bei Schuldnerberatungen ausliegen, enthalten auch die Pfändungsfreibeträge. Sie werden amtlich in regelmäßigen Abständen an die Lebenshaltungskosten angepasst. Die ZPO (Zivilprozessordnung) regelt diese Punkte in § 850c. Wird der Pfändungsfreibetrag unterschritten, dann ist das verbleibende Einkommen pfändungsfrei oder unpfändbar.

Forderungsabtretung im Insolvenzfall

Wird aber das Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eröffnet, so verlieren die Lohnabtretungen und Lohnpfändungen ihre rechtliche Wirkung. Seine Einkünfte gehen oberhalb der Pfändungsfreigrenze und der Pfändungsfreibeträge in die Insolvenzmasse ein. Aus dieser werden alle Gläubiger bedient. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann Schuldner einen Antrag stellen.

Mit diesem beantragt er die Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss am Ende der Insolvenz. Da er in der Wohlverhaltensphase seine gesamten Forderungen an den Treuhänder abtritt, ist eine entsprechende Abtretungserklärung beizufügen.

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