Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – Staatliche Förderung für Auszubildende

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Was ist Berufsausbildungsbeihilfe überhaupt, könnte man sich zunächst einmal fragen, wenn man sich zuvor noch nicht damit auseinandergesetzt hat. Es heißt ja sprichwörtlich immer wieder: „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“, was häufig nicht nur auf die Tätigkeiten zurückzuführen ist, die gerade in der ersten Zeit einer Ausbildung auf einen Auszubildenden zukommen. Auch das Gehalt, die sogenannte Ausbildungsvergütung, trifft in den meisten Fällen tatsächlich haargenau auf das gute alte Sprichwort zu.

Finanziell kann es dann schon einmal eng werden, gerade dann, wenn man als Jugendlicher nicht mehr in den heimischen Gefilden unterkommen kann, sondern komplett selbstständig ist. Für beispielsweise genau diese Auszubildenden wurde von der Bundesagentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz genannt BAB ins Leben gerufen um dem Auszubildenden an dieser Stelle wertvolle, finanzielle Unterstützung zu leisten.

Wer erhält Förderung durch die Agentur für Arbeit?

Sicherlich stellt sich berechtigterweise nun die Frage, ob der Antrag auf BAB bei der Agentur für Arbeit für einen selber auch Sinnvoll ist. Trotzdem es den meisten Auszubildenden finanziell immer ein wenig besser gehen könnte, sieht die Agentur für Arbeit das Angebot der Berufsausbildungsbeihilfe nicht für jeden Ausbildenden vor.

Neben dem zuvor beschriebenen Beispiel können auch bereits verheiratete, über 18-jährige Auszubildende BAB beziehen, wenn sie in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis stehen. Ebenso haben Jugendliche, die gerade in berufsvorbereitenden Maßnahmen stehen, dessen Ziel beispielsweise auch der Erwerb eines Schulabschlusses ist, die Möglichkeit BAB zu beziehen.

Ausbildung ist nicht gleich Ausbildung – bei der Berufsausbildungsbeihilfe wird unterschieden!

Wer eine schulische Ausbildung absolviert, wie zum Beispiel Logopädie oder Ergotherapie, für den sieht die Agentur für Arbeit von vornherein keine Berufsausbildungsbeihilfe vor. Leider gilt das auch für alle Auszubildenden, die zum zweiten Mal eine Ausbildung machen, auch wenn man während seiner ersten Ausbildung keine Förderung bezogen hat. An dieser Stelle wäre eine Förderung durch die Berufsausbildungsbeihilfe nur unter besonderen Bedingungen und Umständen möglich.

Wie viel Geld erhalte ich und über welchen Zeitraum?

Die Förderung wird über die gesamte Dauer der Ausbildungszeit geleistet, die Auszahlung erfolgt monatlich, um den Auszubildenden finanziell zu entlasten. Grundsätzlich ist es sinnvoll die Förderung zeitnah, im Idealfall kurz vor Beginn der Ausbildung zu beantragen. Die Agentur für Arbeit sieht es leider an dieser Stelle nicht vor, die Leistungen Rückwirkend auszuzahlen, lediglich ab dem Monat in dem der Antrag gestellt worden ist.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung, das Einkommen der Eltern wird teilweise mit angerechnet. Bei verheirateten Ausbildenden wird statt dem elterlichen Einkommen das des Ehepartners zum Teil angerechnet. Um sich hier einen ersten Überblick über die mögliche Höhe einer Förderung zu verschaffen, eignet sich der BAB-Rechner, der jedoch keine Verbindlichkeit darstellt, sondern lediglich der Orientierung dienen soll.

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