Umsatzsteuer in Deutschland – Das sollten Unternehmer wissen

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Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Steuer, welche auf den Mehrwert einer Dienstleistung oder eines Produkts erhoben wird. Als Ottonormalverbraucher kennt man die Steuer auf Produkte im Einzelhandel. Bei Unternehmen kann die Steuer für viele Dinge abgesetzt werden. Die Steuer werden gesammelt und an das Finanzamt abgeführt. Im Prinzip ist jeder davon betroffen. Außerdem wird immer der private Endverbraucher belastet und nicht der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer.

Wer muss die Umsatzsteuer bezahlen?

Im Prinzip ist jeder Privatverbraucher dazu verpflichtet. Auch jedes Unternehmen muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer. Sobald ihr Jahresumsatz kleiner als 17.500 Euro im Jahr ist, muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

Wie wird die Mehrwertsteuer richtig an das Finanzamt abgeführt?

Der Unternehmer erhebt zunächst die Steuer im Auftrag des Finanzamts. Diese muss regelmäßig an das Finanzamt abgeführt werden mithilfe einer sogenannten Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Gründer gibt dort an, wie viel Umsatz er für das kommende Kalenderjahr erwartet. Auch werden Angaben zu gezahlten Dienstleistungen und Vorprodukten gemacht. Beide Werte werden miteinander verrechnet. Sollte mehr Mehrwertsteuer als Vorsteuer gezahlt werden, wird die Differenz an das Finanzamt abgeführt. Beim Gegenteil ergibt sich ein Guthaben, welches vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz?

Der Satz ist in den letzten Jahren kontinuierlich nach oben gestiegen. Aufgrund der wirtschaftlichen Ereignisse beträgt er mittlerweile 19 Prozent. Dieser Mehrwertsteuersatz gilt jedoch nur für Deutschland. Andere Länder in der EU verfügen über einen anderen Satz. Manche liegen darunter und andere darüber. Der gleiche Fall gilt für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Bei uns in Deutschland gibt es außerdem einen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Dieser betrifft unter anderem einige der Nahrungsmittel, Karten für Theater und Konzerte, Schwimmbäder oder auch Übernachtungen in einem Hotel.

Gibt es Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer?

Speziell für Gründer gibt es keine Sonderreglungen bezogen auf die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer. Die Größe und das Alter des Unternehmens spielen bei der Verrechnung keine Rolle. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen: Von der Steuer befreit sind Heilbehandlungen für Humanmedizin bei Ärzten oder Zahnärzten. Wie bereits erwähnt sind auch Kleinunternehmen mit weniger als 17.500 Umsatz im Jahr eingeschlossen.

Nichtsdestotrotz sollte man sich davor gut überlegen, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer Sinn macht. Das lohnt sich eher für Anbieter von Dienstleistungen, welche keine hohen Investitionen verlangen. Dort liegt der Fokus auf Einsatz und Arbeitszeit.

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