Wohngeld für Auszubildende – Wer hat Recht auf Mietzuschuss?

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Oft sind Auszubildende am Anfang Ihrer Ausbildungszeit nicht in der Lage sich selbst finanziell zu versorgen, da einfach das Ausbildungsgeld viel zu gering ist. Es kommen auf einen Auszubildenden neue Kosten für den Lebensunterhalt zu, die es im Elternhaus selbstverständlich nicht gab und von den Eltern getragen wurden, dazu gehört in erster Linie die Miete für die Wohnung. Die Miete ist ein erheblicher Aufwandsfaktor im Vergleich zum Ausbildungsgeld.

Die Miete ist für die Auszubildenden in der Regel eine erhebliche Hürde, die Sie Bewältigen müssen, um Ihre Existenz zu sichern. Hierbei gibt es für die Auszubildenden zum Glück bei entsprechenden Voraussetzungen Hilfe von der staatlichen Seite. Hierbei können unterschiedliche Leistungen wie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe kurz (BAB) oder Wohngeld vom Azubi beantragt werden.

Wohngeld für Auszubildende – Was ist das überhaupt?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützungsform, die bewirken soll, dass hilfsbedürftige Bürger Unterstützung für Ihren bewohnten Wohnraum erhalten. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die dem Wohngeldgesetz (WOGG) zugrunde liegt. Das Wohngeldgesetz trat am 01. April 1965 in Kraft. Seitdem wurde es alle Jahre immer wieder angepasst. Es wurde hierbei aber immer die ursprüngliche Berechnungsidee, die die Haushaltsgröße und Einkommenshöhe beinhaltet, beibehalten.

Kann ein Azubi Wohngeld erhalten?

Die Frage kann hierbei vorneweg ganz klar mit ein nein beantwortet werden. Ein Azubi bekommt in der Regel kein Wohngeld, da dieser grundsätzlich einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat. Die Begründung liegt hierbei darin, dass ein Wohngeldzuschuss bereits in der Berufsausbildungsbeihilfe enthalten ist. Ein Anspruch auf Wohngeld hat der Auszubildende ebenfalls nicht, wenn der Antrag zur Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, zum Beispiel wenn die Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

Ab wann kann ein Azubi dennoch Wohngeld beantragen?

Wie aus obigen Grund bereits erläutert, kann Wohngeld nur dann beantragt werden, wenn dem Azubi keine Berufsausbildungsbeihilfe zusteht. Dies trifft nur dann ein, wenn der Azubi eine zweite Ausbildung absolviert oder einen nicht staatlich anerkannten Beruf erlernt.

Wie sieht es bei einem Azubi aus, der eine schulische Ausbildung absolviert?

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Ausbildung hat ein Azubi, der eine schulische Ausbildung absolviert, keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dieser kann aber versuchen BAföG zu beantragen. BAföG erhalten Schüler oder Auszubildende, die nach Ihrer Ausbildung oder der Schulungsmaßnahme einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erhalten.

Beim BAföG kommt es darauf an, in welcher Lebenssituation sich der Auszubildende befindet. Mehr BAföG erhält zum Beispiel demnach ein Azubi, der bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat. Auch wenn das BAföG oftmals abgelehnt wird, ist dies aber ein wirklich notwendiger Schritt, damit ein Azubi Wohngeld im Folgenden beantragen kann.

Ab wann ist man in der Regel Wohngeld berechtigt?

Eine Wohngeldberechtigung setzt ein geringes Einkommen im Verhältnis zur Miete voraus. Somit besteht eine sogenannte Bedürftigkeit die zum Erhalt von Wohngeld berechtigt.
Hierbei werden aber im Gegensatz zu Hartz IV zum Beispiel einige Gegebenheiten, wie Größe und die Ausstattung eine Wohnung nicht berücksichtigt.

Einen Anspruch auf Wohngeld wird nur dann gefährdet, wenn ein zu hohes Vermögen des Antragstellers vorhanden ist. Es gelten für das Wohngeld aber weitere Kriterien, wie die Höhe der Zuschussfähigen Miete sowie die Anzahl der zu berücksichtigen Mitglieder, die im selbigen Haushalt leben.

Wo kann das Wohngeld beantragt werden?

Grundsätzlich wird das Wohngeld nur auf das vorherige Einreichen des Wohngeldantrags gestellt. Der Wohngeldantrag ist bei der Wohngeldstelle in der Gemeinde zu Stellen, wo der Azubi amtlich gemeldet ist.

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