Welche Arten der Familienbeihilfe gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

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In allen deutschsprachigen Ländern unterstützt der Staat mit kleinen Beihilfen die Familiengründung. Das ist auch gut so, denn als westliche Industrienationen haben auch Deutschland, Österreich und die Schweiz mit den gleichen demografischen Problemen zu kämpfen wie andere Länder.

Geburtenrückgängen sind schlecht für eine Gesellschaft und ein Kind sollte kein Kostenfaktor sein. Dieser Artikel zeigt, welche Länder welche Unterstützungen anbieten und wie hoch die entsprechenden Zulagen ausfallen.

Kindergeld in Deutschland

Eine finanzielle Unterstützung für Familien gibt es in Deutschland in Form des Kindergeldes. Anspruch hat jede Familie, bei der beide Erziehungsberechtigte entweder ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ab Zeitpunkt der Geburt des Kindes steht ihnen das Kindergeld zu. Dieser Anspruch gilt zunächst 18 Jahre bis zur Volljährigkeit des Kindes und wird eventuell verlängert, wenn der Nachwuchs unmittelbar im Anschluss an seine Volljährigkeit eine Schul- oder Berufsausbildung wahrnimmt.

In den vergangenen Jahren ist die Höhe des Kindergeldes jährlich um einige Euro gestiegen. Aktuell bekommen Familien mit einem oder zwei Kindern 194 Euro. Ab dem dritten Kind erhalten sie 200, ab dem vierten dann sogar 225 Euro. Diese Beträge gelten pro Kind, eine größere Familie wird also wirtschaftlich automatisch als größere finanzielle Belastung eingeschätzt und dementsprechend stärker entlastet.

Familienbeihilfe in Österreich

Ähnlich wie in Deutschland wird auch in Österreich eine finanzielle Zulage für Familien gewährt, die hier Familienbeihilfe heißt. Sie gilt ebenso zunächst bis zum 18. Lebensjahr und lässt sich gegebenenfalls bis auf das 24. Geburtsjahr des Kindes erweitern. Im Gegensatz zu Deutschland steigt die Höhe der Familienbeihilfe hier mit dem Alter der Kinder. Für Kleinkinder bis drei Jahre gibt es vom Staat aktuell 144 Euro.

Für die Jahre drei bis zehn erhöht sich der Anspruch auf 121,90 Euro. Ab zehn Jahren gibt es dann 141,50 Euro und ab 19 schließlich 165,10 Euro. Zudem gewährt der Staat kleinere Erhöhungen für Familien mit mehr als einem Kind bis zu einer Obergrenze von sieben und mehr Kindern, bei der auf den Standardsatz eine Erhöhung von 52 Euro aufgeschlagen wird.

Familienzulage in der Schweiz

In der Schweiz heißt die staatliche Unterstützung für Familien „Familienzulage“. Die Schwierigkeit in der Schweiz besteht darin, dass sich die Höhe der Zulagen von Kanton zu Kanton unterscheidet. Mindestens 200 Schweizer Franken sind jedoch in jedem Kanton zu erwarten. Einzelne Kantone haben die Familienzulage auf 230, 245, 250 oder 275 Schweizer Franken festgelegt. Lediglich in den Kantonen Genf und Zug können Familien sogar 300 Schweizer Franken erhalten.

Die Zulage bleibt in den meisten Kantonen vom Alter des Kindes unabhängig. Allerdings existiert in einigen Kantonen eine Erhöhung der Zulage ab dem dritten Kind. Deshalb ist es in der Schweiz nicht unüblich, vor der Familiengründung einen Wohnortwechsel in Betracht zu ziehen, um eventuell finanzielle Vorteile zu erhalten.

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