Vermögenswirksame Leistungen – Diese Sparformen lohnen

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Vermögenswirksame Leistungen sind eine in Deutschland staatliche geförderte Sparanlage zum privaten Vermögensaufbau über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von sieben Jahren. Neben dem Arbeitnehmer leistet meistens auch der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen. Diese Beteiligung kann auf freiwilliger Basis, aufgrund eines Tarifvertrages oder von individuellen Arbeitsvertrags- oder Betriebsvereinbarungen erfolgen.

Fondssparen und Bausparen

Der Sparplan in Verbindung mit einem Aktienfonds ist für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet, da er eine höhere Wertentwicklung verzeichnet und vom Staat mit einer höheren Zulage als das Bausparen gefördert wird. Die Bausparanlage wird in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie genutzt. Vermögenswirksame Leistungen in Verbindung mit einem Bausparvertrag werden jedoch mit einer deutlich geringen staatlichen Zulage gefördert als das Investmentsparen.

Ehegatten, die sich für das Bausparmodell entscheiden, können ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen gemeinsamen Bausparvertrag einbringen. Die Bausparer erhalten ferner eine staatliche Förderung in Form einer Wohnungsbauprämie.

Freie Entscheidung bei der Anbieterauswahl

Die Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, sich für einen vorgeschriebenen Anbieter zu entscheiden, denn der Sparplan mit Aktienfonds oder der Bausparvertrag wird auf den eigenen Namen abgeschlossen. Staat und Arbeitgeber beteiligen sich lediglich an dieser Sparform, haben jedoch kein Mitspracherecht bei der Anbieterauswahl.

Einkommensobergrenzen

Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer in Deutschland, der sich innerhalb der festgelegten Einkommensobergrenzen bewegt, kann diese staatliche Förderung beantragen. Der Staat gestattet jedoch abzugsfähige Aufwendungen, sodass die Obergrenzen nicht so schnell erreicht werden. Zu diesen Aufwendungen gehören Werbekosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und Verluste aus verschiedenen Einkommensarten.

Arbeitnehmer, die sich für das Fondssparen entscheiden, dürfen eine Einkommensobergrenze von 20.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, wenn sie alleinstehend sind. Bei Verheirateten liegt diese Obergrenze bei 40.000 Euro. Der maximale Sparbetrag pro Jahr beträgt 400 Euro, den der Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent fördert, was einen Betrag von 80 Euro ausmacht.

Beim Bausparen beträgt die jährliche Einkommensobergrenze 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Die staatlich geförderte Arbeitnehmerzulage in Höhe von 42,30 Euro bei einem maximalen Sparbetrag von 470 Euro fällt deutlich geringer aus als beim Fondssparen. Die zuvor genannten maximalen Sparbeträge beziehen sich jedoch nur auf die staatliche Förderung, die Höhe der Anlagebeträge für beide Sparmodelle ist unbegrenzt.

Da beide Formen der staatlichen Zulagen nebeneinander gefördert werden, können Arbeitnehmer neben einem Bausparvertrag auch in einen Aktienfonds investieren. Wer sich allerdings für eines der beiden Sparmodelle entscheidet, sollte dem Aktienfonds aufgrund der höheren staatlichen Arbeitnehmerzulage den Vorzug geben. Nach Vertragsabschluss mit einer Bausparkasse oder einem Finanzanbieter muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber alle vertragsrelevanten Informationen übergeben.

Beantragung der staatlichen Förderung

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Einzahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Beantragung erfolgt mit der Einkommenssteuererklärung jedes Jahr aufs Neue. Die Einzahlungen erfolgen auf ein sogenanntes anlagefähiges Konto, das für den Sparer in Verbindung mit dem Aktienfonds oder dem Bausparplan eingerichtet wird.

Nach sieben Jahren endet der Vertrag und das angesparte Vermögen wird auf das Anlagekonto des Sparers ausgezahlt. Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit, einen neuen Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen abzuschließen, denn die Anzahl der staatlich geförderten Verträge ist nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt.

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