Abgeltungssteuer: Das sollten Sie wissen

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Die Abgeltungssteuer ist eine Steuerart, die auf Kapitalerträge entrichtet werden müssen. Kapitalerträge erfolgen aus Renditen und Zinsgewinnen der verschiedenartigsten Anlageformen. Liegen Kapitalerträge über den Freibetrag mit einer Höhe von 801 Euro pro Person, sind diese zu versteuern. Der Grund für die seit 2009 bestehende Abgeltungssteuer besteht darin, dass die Bundesrepublik im globalen Wettbewerb für die Einkünfte aus Kapital einen wettbewerbsfähigen Steuersatz kreieren wollte.

Vor dem Jahr 2009 mussten Gewinnerträge in der Steuererklärung angegeben werden. Zum üblichen Einkommenssteuersatz oder als Kapitalertragssteuer sowie Zinsabschlagsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer wurden sie versteuert.

Erleichterung bei Steuerklärungen

Die heutige gültige pauschale Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent und sorgte bei Personen mit einem individuellen Einkommenssteuersatz über 25 Prozent eine Steuererleichterung. Dadurch wurde auch die Erstellung der Steuerklärung erleichtert. Seit 2009 werden die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuerklärung gelistet, sondern mit der automatischen Abgeltungssteuer abgegolten.

Was geschieht mit ausländischen Kapitalerträgen?

Bei einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto bei einer ausländischen Bank wird für die dort fälligen Kapitalerträge ebenfalls die Abgeltungssteuer fällig. Ausländische Banken leiten die Steuer im Gegensatz zu deutschen Banken nicht selbstständig an das Finanzamt ab. In diesen Fällen sind die Kapitalerträge auch künftig in der persönlichen Steuererklärung in der Anlage KAP anzugeben. Anleger sollten ursprünglich mit der Abgeltungssteuer eine Steuererleichterung bekommen, um eine attraktivere Geldanlage innerhalb Deutschlands zu schaffen.

Ratschläge zur Abgeltungssteuer

  • Bei Erteilung von Freistellungsaufträgen wird die Abgeltungssteuer bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung automatisch einbehalten. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Kapitalerträge unter 801 Euro oder bei verheirateten Paaren unter 1.602 Euro liegen.
  • Bei Kindern liegt der Sparerpauschbetrag bei jeweils 801 Euro.
  • Zeitweilige Verluste sollten in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten erfolgt keine Verrechnung mit den Einnahmen an anderer Position.
  • Der Steuersatz ist zu prüfen, da bei einem individuellem Steuersatz unter 25 Prozent auch eine Steuererklärung abgegeben werden sollte, falls durch die Abgeltungssteuer Abzüge entstanden.

Das Ende der Abgeltungssteuer

Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes 2019, ist auch der Grund für die Sonderabgabe nicht mehr gegeben. Deutlich schwieriger ist es zwischenzeitlich, Kapitaleinkünfte im Ausland zu verheimlichen. Dadurch sei die Grundbasis für die Abgeltungssteuer entfallen. Jedoch soll die Abgeltungssteuer laut dem erstellten Sondierungsplan nur für Zinsbeträge gelten.

 

 

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