Ein Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Element zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Dienstverhältnis zu regeln. Dies ist insbesondere wichtig, wenn es sich um einen Vollzeit- bzw. Teilzeitjob handelt. Ausnahmen mögen freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise projektbezogenen Arbeitsaufgaben oder kleinere Jobs während eines Studiums sein, die Formen einer selbstständigen Tätigkeit sind.
Diese sind als Werkvertrag zu gestalten. Ein Werkvertrag soll an der dieser Stelle auf Grund des Umfanges nicht weiter erklärt werden. Zunächst einmal muss der Arbeitsvertrag nicht schriftlich gemacht werden. Jedoch sollte eine schriftliche Niederlegung des Arbeitsverhältnisses einen Monat nach Antritt der Arbeit vollzogen werden.
Die gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsvertrages bildet das BGB mit dem §611a. In diesem Paragraphen werden die Bedingungen aufgelistet, wie ein Arbeitsvertrag ausgestaltet werden soll. Der Mitarbeiter wird somit in ein persönliches Dienstverhältnis eingebunden, welches durch eine weisungsgebundene und fremdbestimmte Art gekennzeichnet ist.
Details eines Arbeitsvertrages
Im Arbeitsvertrag sollten die folgende Elemente aufgeführt werden, damit sich beide Parteien vor Arbeitsaufnahme und währenddessen orientieren können. Es sollte der Tag des Dienstantritts beschrieben werden. Ein weiteres wichtiges Element sind die Aufgaben, die während des Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden sollen. Der Arbeitgeber besitzt ein Direktionsrecht, welches dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht zugesteht.
Dies betrifft den Inhalt, Zeit sowie Ort der Tätigkeit und Art der Durchführung. Falls zusätzliche bzw. außerordentliche Aufgaben hinzukämen, sollte eine Klausel hinzugefügt werden, die diese beschreiben bzw. andeuten. Wichtig sind weiterhin die Arbeitszeiten und das Gehalt zu definieren, zu welchem der Arbeitgeber nach §611a verpflichtet ist, dieses zu zahlen. Falls sich das Gehalt nach einem Tarifvertrag richtet, sollte dieser aufgeführt werden.
Die Kündigungs- sowie Probezeiten sollten einbezogen sein. Eine Probezeit ist in der Regel 6 Monate. Grundsätzlich sollte der Zeitraum beschrieben sein, da der angepasst werden kann. Die Kündigungszeiten entsprechen meistens den gesetzlichen Kündigungsfristen, sollten aber aufgeführt werden.
Haupt- und Nebenpflichten, die aus einem Arbeitsvertrag entstehen
Beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben mit dem Dienstverhältnis Haupt- und Nebenpflichten zu erfüllen. Die Hauptpflicht eines Arbeitsgebers ist das Gehalt zu zahlen. Neben den Hauptplichten hat der die Nebenpflichten wie Beschäftigungsplicht, Fürsorgeplicht und die Pflicht zur Urlaubsgewährung. Die Fürsorgepflicht begründet sich auf §242 BGB und hat den Zweck, dass sich der Arbeitgeber um das Wohlergehen der Angestellten Sorge trägt. Der Arbeitnehmer hat die Aufgaben zu erledigen, die sich aus dem oben genannten Weisungsrecht ergeben.
Fazit
Der Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Steuerungselement, wie ein Dienstverhältnis unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln ist. Er ist gesetzlich verankert und sollte in Haupt- und Nebenpflichten eingehalten werden. Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag schriftlich gemacht wird, selbst wenn dazu keine Verpflichtung besteht. Dies hat allerdings Vorteile, damit es später keine Missverständnisse gibt, die im Nachhinein bewiesen werden müssen.
Aus diesem Grund eist es gleichsam wichtig, dass der Arbeitsvertrag dem Mitarbeiter rechtzeitig vor Arbeitsantritt zugestellt wird und er diesen vorher mit ausreichender Zeit studieren kann, bevor er ihn unterschreibt. Falls das Gehalt auf einen Tarifvertrag verweist, sollte dieser ebenso eingesehen werden können.