Private Altersvorsorge – Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich?

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Auch in Zukunft ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber leider ist die Zahl derjenigen, die privat vorsorgen immer noch zu gering. Auch wenn gerade für junge Menschen die Rente noch weit entfernt scheint, so ist eine Aussage generell zu treffen: Je früher die private Altersvorsorge startet, desto höher ist die spätere Rente.

So kann schon der Unterschied von 30 zu 40 Jahren Ansparzeit einen Unterschied von 50% des Kapitalstocks ausmachen oder mit anderen Worten in den letzten 10 Jahren hat sich das Kapital noch einmal verdoppelt.

Richtig vorsorgen mit Vater Staat

Mit Erhöhung des Renteneintrittsalters wurden auch verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge eingeführt. Dabei handelt es sich zum einen in die sehr bekannte Riester-Rente und die vielen weniger bekannte Rürup-Rente. Beiden Varianten liegt grundsätzlich zu Grunde, dass die Vorsorgebeiträge bei der Einkommensteuer abgezogen werden können und somit eine Steuerminderung im Jahr der Einzahlung entsteht. In Bezug auf die Höhe des Vorsorgebeitrags unterscheiden sich beide Systeme aber gravierend.

Mit der Riester-Rente vom Staat bares Geld erhalten

Vielfach ist zu lesen, dass die Riester-Rente sich nicht lohnt. Mal unabhängig davon, dass grundsätzlich jede Form der Altersvorsorge besser ist, als keine Form, sind für eine gute Riester-Rente ein paar einfache Punkte zu beachten. Zunächst sollten Sie ein Anlageprodukt wählen, welches aktiv den Anlageschwerpunkt über die Laufzeit ändert. D.h. in den ersten Jahrzehnten der Ansparphase sollte eher in Aktien investiert werden.

Je näher dann das Renteneintrittsalter kommt, desto stärker sollte dann von Aktien in festverzinsliche Anlageformen umgeschichtet werden. Ein gutes Anlageprodukt beginnt damit idealerweise schon mit Beginn des letzten Jahrzehnts vor Eintritt des Rentenfalls. Wer jetzt mindestens 5 % seines monatlichen Brutto-Gehalts – aber maximal 2.100 Euro – investiert, der erhält die staatliche Förderung in Höhe von jährlich 154 Euro (175 Euro ab 2018). Ist das Kind nach 2008 oder später geboren gibt es je Kind einen Betrag von 300 Euro.

Liegt das Geburtsjahr davor, werden 185 Euro gezahlt. Die Förderung für das Kind wird allerdings bei Eltern einem Kind zugeordnet. Bei der anschließenden Jahressteuererklärung ermittelt das Finanzamt dann den eingezahlten Betrag in die Riester-Rente. Dieser Betrag wird dann steuermindernd angerechnet. Ist die Ersparnis größer als die staatliche Förderung, gibt es eine Steuererstattung in Höhe der Differenz.

Rürup-Rente – keine Zulagen aber eine satte Steuerersparnis

Die Rürup-Rente folgt einem ähnlichen Prinzip, wie die Riester-Rente – auch hier können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden und eine Steuerersparnis auslösen. Hier gilt allerdings ein deutlich höherer Betrag von maximal 23.712 Euro (2018), der p.a. steuermindernd geltend gemacht werden kann. Die Rürup-Rente lohnt sich also für diejenigen, die bspw. eine hohe Abfindung erhalten haben und diese im Jahr der Entstehung steuermindernd ansetzen wollen. Zuschüsse vom Staat in Form einer Zulage gibt es bei der Rürup-Rente aber nicht.

Steuerersparnis heute bedeutet Steuerzahlung in der Zukunft

Bei der privaten Altersvorsorge ist aber noch zu beachten, dass die zukünftigen Renten aus beiden Vorsorgeformen im Alter zu versteuern sind. Allerdings wird bei der großen Mehrheit die Steuerlast im Alter deutlich niedriger sein! Somit lohnt sich eine private Altersvorsorge für jeden!

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