Arbeitsrecht: Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Da man bei einer Krankschreibung ja nur arbeitsunfähig ist, darf man sonst alles machen. Das denken viele Arbeitnehmer. Andere denken, dass gar nichts erlaubt ist und zwingend das Bett zu hüten ist. Was ist richtig? Dieser Artikel bringt etwas Licht ins Dunkle.

Krankschreibung dient der Genesung

Wer arbeitsunfähig ist, muss bei den meisten Unternehmen ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt abgeben. Diese muss die Dauer der Erkrankung angeben. Die angegebene Zeit ist grundsätzlich zur Genesung zu nutzen. Das heißt, dass jede Tätigkeit zu unterlassen ist, die diesen Prozess negativ beeinflusst. Der Arbeitnehmer muss alles dafür tun, damit er so schnell wie möglich wieder gesund ist. Was das bedeutet, ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.

Sport, wenn man krank ist?

Sport gehört mit zu den kontroversen Tätigkeiten beim Thema Krankheit. Grundsätzlich gilt, dass Sport zu vermeiden ist. Das gilt umso mehr, wenn der Sport dafür sorgt, dass die Krankheit länger fortbesteht. Mit einem Muskelfaserriss im Bein einen Marathon zu laufen, ist damit klar verboten. Die Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der Sport bei der Genesung sogar hilft. Bei einer Verspannung ist leichtes Gerätetraining und bei vielen psychischen Problemen wie Burnout oder Depressionen ist Sport hilfreich.

Kind zur Schule bringen, einkaufen gehen oder ein Abendstudium besuchen

Bei anderen Themen gilt ebenso der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, was die Genesung nicht hindert. So ist es häufig erlaubt, sein Kind in die Schule zu bringen oder einkaufen zu gehen. Wer vom Arzt aber komplette Bettruhe verordnet bekam, beispielsweise bei schwerem Fieber, muss dieses auch einhalten. Das selbe gilt auch für ein Abendstudium.

Ist beispielsweise ein Bauarbeiter aktuell nicht in seinem Beruf einsatzfähig, weil er sich ein Bein gebrochen hat, kann er dennoch grundsätzlich einer Vorlesung folgen. Das gilt allerdings nur insofern, wenn das Bein dabei genauso gut heilen kann, wie wenn er zuhause bleiben würde.

Was droht bei einem Verstoß?

Eine Krankschreibung muss ein Arbeitgeber grundsätzlich akzeptieren. Hat er allerdings Zweifel daran, kann er diese auch anmelden. Das gilt beispielsweise dann, wenn ein Mitarbeiter einen nicht genehmigten Urlaub beantragt hat und dann zufällig zur selben Zeit krank ist oder der Mitarbeiter immer nur dann krank wird, wenn er am Wochenende arbeiten muss.

In diesen Fällen darf der Arbeitgeber den Medizi­ni­schen Dienst der Kranken­kasse einschalten, der ein eigenständiges medizinisches Gutachten erstellt. Stellt sich heraus, dass eine Krankheit nur vorgetäuscht war, droht dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen die Kündigung. Hat der Mitarbeiter Glück, gibt es nur eine Abmahnung oder auch nur ein Disziplinargespräch.

Darf ich trotz Krankschreibung wieder arbeiten?

Wer sich fit fühlt, darf grundsätzlich ohne weiteren Arztbesuch wieder zur Arbeit gehen. Der Arbeitgeber kann dies allerdings ablehnen, wenn er den gegenteiligen Eindruck hat.

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