Natürliche und juristische Personen: Die Unterschiede im Detail

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Wenn man von einer juristischen Person spricht dann muss dies nicht zwingend ein Rechtsanwalt sein. Jeder Mensch des Volkes ist als natürliche Person einzustufen. Eine natürliche Person ist ein Träger von Pflichten und Rechten und gilt als rechtsfähig.

Die Rechtsfähigkeit tritt ab der Geburt ein und erlischt beim Tod des Menschen. Juristische Personen sind zum Beispiel Gesellschaften, Organisationen und Vereine. Diese sind auch rechtsfähig. Bei Juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise mit der Gründung (AG, GmbH…).

Unterschiede bei natürlichen und juristischen Personen

Das Wort Rechtsfähig definiert die Fähigkeit, zu klagen, erben oder Verträge abzuschließen. Man hat aber nicht nur Rechte sondern auch Pflichten, sprich man muss zum Beispiel auch seine Steuern bezahlen. Die Rechtsfähigkeit bei natürlichen Personen beginnt nach § 1 BGB mit der Geburt. Das Leben endet laut Gesetz wenn der Hirntod eingetreten ist. Bei den juristischen Personen gibt es die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die juristischen Personen des privaten Rechts.

Die juristische Person des privaten Rechts ist zum Beispiel der eingetragene Verein (e.V.). Die Rechtsfähigkeit bekommt dieser wenn er in das Vereinsregister eingetragen wird. Eine andere juristische Person des privaten Rechts ist die Aktiengesellschaft, die GmbH oder eine Genossenschaft. Die Grundform der juristischen Person des privaten Rechts ist der Verein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind zum Beispiel Land, Gemeinden, Bund oder berufsständige Kammern wie zum Beispiel die Ärztekammer oder die Industrie und Handelskammer. Weitere Informationen: Anwälte in Luzern finden.

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person ist unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. Das Gesetz bringt natürlich auch Ausnahmen mit sich, es kann auch schon der ungeborene Mensch (Nasciturus) rechtsfähig sein, dies geschieht zum Beispiel bei der Erbfähigkeit. Wichtig ist zu beachten, dass nicht jeder gleich alle Rechte hat, das BGB kennt sehr viele Rechtsstellungen die ein bestimmtes Geschlecht, Alter etc. benötigen.

Wenn man zum Beispiel das 7. Lebensjahr vollendet ist man beschränkt Geschäftsfähig. Bei den juristischen Personen gibt es keine Beschränkung was die Geschäftsfähigkeit anbelangt, eine juristische Person ist immer Geschäftsfähig und kann daher Verträge jederzeit abschließen. Juristische Personen sind Institutionen die als Personenvereinigung die Pflichten und Rechte wahrnimmt.

Wenn man aber seine Persönlichkeitsrechte vertritt dann handelt man als natürliche Person. Es gibt auch immer wieder sehr zähe Diskussionen, ob schon ein Fötus vor der Geburt Rechte haben sollte, im Anblick des Erbrechts ist dies der Fall, ansonsten hat der Fötus keine wirkliche Rechtsfähigkeit (ungeboren). Sobald das Kind aber auf die Welt kommt ändert sich dies schlagartig.

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