Lärmbelästigung durch den Nachbarn – Was sagt der Gesetzgeber?

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Jeder hat es schon mal erlebt: Am nächsten Morgen muss man in der Früh zeitig aufstehen, und dann das: Partylärm vom nebenan stehenden Haus machen das Schlafen unmöglich. Wenn das einmal im Jahr vorkommt, ist das kein Problem, doch wenn es häufiger passiert, lohnt es sich, genauer über die Handlungsmöglichkeiten nachzudenken. Genau das soll im Folgenden behandelt werden, nämlich die Optionen, die jeder hat, die Lärmbelästigung des Nachbarn zu unterbinden.

Lärmbelästigung Nachbar – Wie sieht die gesetzliche Lage aus?

Zu Beginn lohnt es sich, das aktuelle Gesetz zu betrachten, denn an dieses haben sich alle zu halten. In Bezug auf die Lärmbelästigung und somit Ruhestörung wird in zwei verschiedene Kategorien, wenn man es so will, unterschieden: Es gibt die Ruhezeit und die Nachtruhe. Ruhezeiten sind im Normalfall von 13 bis 15 Uhr Nachmittags, die Nachtruhe wiederum beläuft sich von 22 bis 6 Uhr in der Früh.

Die Nachtruhe kann als eine striktere Form der Ruhezeit gesehen werden, denn in ersterer sind nur solche Geräusche erlaubt, die sich in die Kategorie ‚Zimmerlautstärke‘ einteilen lassen. Für Mietparteien gilt: Duschen ist erlaubt, lautes Zimmertüren-zuschlagen nicht.

Doch darf man nun als Nachbar den ganzen Tag innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeit beispielsweise Schlagzeug spielen oder anderen lauten Aktivitäten nachgehen? Die Antwort lautet klar ‚Nein‘, denn auch hier gibt es klare Regeln durch den Gesetzgeber. Diese besagten, dass das Schlagzeugspiel pro Tag maximal drei Stunden zulässig ist, die Dusche in der Nacht 30 Minuten benutzt werden darf und Hundegebell ebenso 30 Minuten am Tag akzeptabel ist. Ob letzteres allerdings zu beeinflussen ist, bleibt dahingestellt.

Der Verstoß gegen das Gesetz

Fast immer, wenn es ein Gesetz gegen eine bestimmte Sache gibt, gibt es auch Leute, die sich nicht an das Gesetz halten. Diese werden in einem Strafprozess, in unserem Beispiel meist mit einer Geldsumme, bestraft. Sollte eine Person von einer anderen Person eine Anzeige wegen Lärmbelästigung bekommen, so handelt es sich hierbei um eine sogenannte Ordnungswidrigkeit.

Das maximale Bußgeld ist hier auf 5000 Euro festgesetzt, über welches allerdings im Zweifelsfall ein Richter entscheiden muss. Ebenso sind Polizeieinsätze am Ort vorgesehen, sollte sich der Nachbar als wenig kooperativ zeigen und jegliche Bitten zurückweisen.

Was hat man für Möglichkeiten gegen lärmende Nachbarn?

Nun, da wir uns etwas mit der Theorie beschäftigt haben, soll geklärt werden, wie das richtige Vorgehen gegen Störenfriede in der Nachbarschaft zu empfehlen ist. An erster Stelle, und das sollte wirklich immer gemacht werden, ist das persönliche Gespräch zu suchen. Die freundliche Aufforderung, sich doch bitte an die gesetzlichen Regeln und Normen zu halten, löst in 70 Prozent aller Fälle das Problem.

Auch wird die Polizei bei einer einmaligen Ruhestörung nicht vorbei kommen. Sollte der Tatbestand allerdings des Öfteren vorkommen und keine Einigung mit den Nachbarn möglich sein, so ist der nächste Schritt die Polizei. Eine genaue Schilderung der Situation ist hierbei essenziell und kann helfen, die Situation schneller in den Griff zu bekommen. In Ausnahmefällen kann der Gestörte eine Unterlassungsklage gegen die Gegenpartei einklagen. Sollte es dann erneut zu Ruhestörungen kommen, wird es sehr teuer für ersteren.

Tipps und Tricks bei Lärmbelästigung

Zum Schluss sollen noch einige Empfehlungen angesprochen werden, denn schließlich will man sich immer gütig einigen. Oftmals lassen betroffene Personen eine Party, die nur ein bis zwei Mal im Jahr gefeiert wird, trotz Überschreiten der gesetzlichen Zeiten durchgehen. Das ist einerseits auf jeden Fall sehr zu empfehlen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu zerstören, und andererseits auch mit weniger Stress und Ärger verbunden.

Ein persönliches Gespräch ist immer besser als der unmittelbare Gang zur Polizei, denn im Zweifel heißt es immer: Im Zweifel für den Angeklagten. Bei einer Lärmbelästigung sollte man sich deshalb immer Zeugen suchen, die den Tatbestand nachweisen können. Zu guter Letzt lässt sich also sagen: Gegen Lärmbelästigung kann so einiges getan werden, und die richtige Handlungsweise sollte genau überdacht werden.

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