Beurlaubung von der Schule: Antragsmöglichkeiten und Gesetzeslage

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Hin und wieder kann es vorkommen, dass ein wichtiger Grund vorliegt, sodass ein Kind von der Schule befreit werden muss. Es ist erst mal wichtig zu wissen, dass eine Unterrichtsbefreiung nur bei wichtigen Gründen gestattet werden kann. Für die Fächer Sport und Religion gelten gesonderte Regeln. In diesem Beitrag erhalten Sie jede Menge Informationen über die Thematik Unterrichtsbefreiung. Anschließend werden Sie genau wissen, wann und warum Ihr Kind beurlaubt werden kann.

Beurlaubung von der Schule: In welchen Fällen möglich?

Damit einer Befreiung vom Unterricht zugestimmt werden kann, müssen die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler in der Schule einen schriftlichen Antrag einreichen. Bei folgenden Gründen wird der Unterrichtsbefreiung in der Regel zugestimmt:

  • Krankheit
  • Arztbesuch
  • Kur- und Erholungsaufenthalte, wenn sie zwingend während der Schulzeit notwendig sind
  • Sitzung der Schülervertretung
  • Heirat eines engen Familienmitglieds
  • Todesfall eines engen Familienmitglieds
  • schwere Erkrankung eines engen Familienmitglieds
  • Taufe eines engen Familienmitglieds
  • Konfirmation oder Kommunion eines engen Familienmitglieds
  • aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen
  • aktive Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben
  • ehrenamtliche Tätigkeit
  • Schüleraustausch oder Auslandsaufenthalt
  • Besuche von Behören oder Beratungsstellen

Wie sieht es mit der Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien aus?

Die Schulleitungen reagieren im Normalfall eher negativ, wenn es sich um eine Befreiung vom Unterricht handelt, welche unmittelbar vor oder nach den Ferien genehmigt werden soll. Es ist wichtig zu wissen, dass es auf keinen Fall einen Grund für eine Befreiung darstellt, wenn Urlaubsreisen oder Flüge einige Tage vor Beginn der eigentlichen Ferien günstiger sind. Es gibt einige Bundesländer, in denen es generell verboten ist, eine Befreiung unmittelbar vor oder nach den Ferien zu beantragen. Hin und wieder kommt es dann dazu, dass viele Schüler und Schülerinnen dem Unterricht ohne eine Befreiung fernbleiben.

Dies ist jedoch nicht zu empfehlen, da aufgrund der Landesschulgesetze in so einem Fall eine Geldbuße verhängt werden muss. Für jeden versäumten Schultag werden mindestens 80 Euro fällig. Damit die Unterrichtsbefreiung regelkonform vorgenommen werden kann, muss der Antrag zuerst bei dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin abgegeben werden. Diese Person wird dann prüfen, ob der Antrag gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls wird die Person den Antrag an den Schulleiter oder die Schulleiterin weiterleiten. Der Antrag muss unbedingt rechtzeitig gestellt werden, da der Vorgang etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Kann mein Kind eine Befreiung von dem Fach Religion erhalten?

Das deutsche Grundgesetz garantiert die Glaubensfreiheit. Aufgrund dessen kann kein Kind dazu gezwungen werden, am Religionsunterricht teilzunehmen. Damit das Kind von dem Unterricht befreit werden kann, muss lediglich eine schriftliche Erklärung erfolgen. Diese muss nicht begründet werden. In einigen Bundesländern wird für das Fach Religion jedoch ein Ersatzunterricht, wie zum Beispiel Ethik, angeboten, an diesem die Schüler dann verpflichtend teilnehmen müssen.

Ist die Teilnahme am Sportunterricht verpflichtend?

Eine Teilnahme am Sportunterricht ist nicht verpflichtend. Dies resultiert daraus, da aus wichtigen Gründen eine Befreiung erfolgen kann. Die Befreiung muss jedoch schriftlich beantragt werden. Alternativ kann auch eine normale Entschuldigung vorgelegt werden. Je nach Länge der Befreiung kann von der Schule ein ärztliches Attest verlangt werden. Es muss beachtet werden, dass eine Befreiung vom Sportunterricht nicht zwingend bedeutet, dass der Schüler oder die Schülerin abwesend bleiben kann.

Wie sieht es mit einer Befreiung von Klassenfahrten oder Wandertagen aus?

In den meisten Bundesländern sind jegliche Schulveranstaltungen, welche eine große finanzielle Belastung darstellen oder mehrere Tage andauern, als freiwillig zu beurteilen. Dies bedeutet, es kann eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden. Nähere Details werden von den einzelnen Schulgesetzen geregelt. Es ist wichtig zu wissen, dass der Antrag schriftlich eingehen muss. Sollte der Befreiung stattgegeben werden, muss der Schüler oder die Schülerin in eine andere Klasse gehen und am dortigen Unterricht teilnehmen. Sollten Schüler oder Schülerinnen nicht bei dem Ersatzunterricht erscheinen und keine Entschuldigung dafür vorlegen können, droht eine Bußgeldzahlung.

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Kind krank melden muss?

Wie bei einer Krankheit beziehungsweise Beurlaubung vorzugehen ist, wird von dem jeweiligen Landesschulrecht vorgeschrieben. In manchen Schulen muss noch am gleichen Tag im Sekretariat angerufen und Bescheid gegeben werden, dass der Schüler oder die Schülerin erkrankt ist. In anderen Schulen reicht es aus, dass das Kind nach der Genesung eine Entschuldigung einreicht. Folgende Anforderungen sollten erfüllt werden, damit man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist:

  • Das Sekretariat sollte schon morgens kontaktiert werden.
  • Die schriftliche Entschuldigung sollte spätestens am dritten Fehltag eingereicht werden.
  • Meist muss ab dem vierten Tag ein ärtzliches Attest vorgelegt werden.
  • Die Schule kann selbst festlegen, ob sie auf ein amtsärztliches Gutachten oder ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag besteht.

Beurlaubung von der Schule: Wie sieht es mit einer längern Befreiung vom Unterricht aus?

Hin und wieder kann ein Grund eintreten, in dem eine längere Befreiung vom Unterricht zwingend vonnöten ist. Dies kann zum Beispiel aus medizinischen Gründen geschehen. Für eine längere Befreiung muss bei der Schulleitung ein Antrag gestellt werden. Dieser wird geprüft und gegebenenfalls bewilligt. Damit für den kompletten Vorgang ausreichend Zeit vorhanden ist, sollte der Antrag ungefähr zwei Wochen vorhergestellt werden. Alternativ kann anstatt eines schriftlichen Antrags auch ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden, aus diesem hervorgeht, dass zum Beispiel eine Kur zwingend vonnöten ist.

Folgende medizinischen Gründe können zu einer Urlaubsbefreiung führen:

  • ansteckende Krankheit
  • seelische oder psychische Probleme
  • Kuraufenthalt
  • Klinikaufenthalt

Sollte es sich lediglich um eine Beurlaubung von maximal zwei Tagen handeln, kann der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin alleine entscheiden, ob dem Antrag zugestimmt wird. Sollte es sich um einen längeren Zeitraum drehen, muss der Schulleiter die Entscheidung treffen. Gegebenenfalls kann er einen Amtsarzt herbeiziehen. Es muss geprüft werden, ob das Kind gegebenenfalls alternativ beschult werden muss.

Was ist die Schule für Kranke?

Bei längerfristig kranken Schülern oder Schülerinnen leiden die sozialen Beziehungen, das psychische Gleichgewicht und die Gesundheit. Hin und wieder treten noch Befürchtungen auf, nach der Genesung in den schulischen Leistungen nicht mehr mitzukommen oder sich in den normalen Schulbetrieb nicht mehr eingliedern zu können. Diese Angst soll mit dem Unterricht in einer Schule für Kranke genommen werden. Hier erfolgt eine Förderung zu den Zielen des Unterrichts, die Stärkung des Selbstwertgefühls sowie die Stärkung des Gesundungswillens. In der Regel findet die Schule für Kranke in einem Krankenhaus statt.

Wie sieht es mit dem Entschuldigungsschreiben aus?

Häufig kommt es vor, dass ein Schüler oder eine Schülerin nur zwei oder drei Tage zuhause bleiben muss. Damit nicht sofort ein Arzt aufgesucht werden muss, kann ein Entschuldigungsschreiben vorgelegt werden, in diesem das Kind entschuldigt wird. Das Schreiben sollte an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin gerichtet werden. Damit die entschuldigen Fehlstunden am Zeugnis nachgeprüft werden können, sollte eine Kopie des Entschuldigungsschreibens aufbehalten werden.

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