Arbeitsbekleidung in Unternehmen – Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

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Obwohl die typische Arbeitsbekleidung in der Regel vor allem mit Handwerkern verbunden ist, ist es doch vollkommen normal, dass in vielen Berufen eine spezielle Kleidung für die berufliche Tätigkeit notwendig ist. Dabei geht es nicht alleine um die optische Markierung der Personen, die für ein Unternehmen arbeiten, sondern nicht selten auch um den Schutz.

So gibt es ausreichend Berufe, in denen die richtige Arbeitsbekleidung Unfälle verhindern soll. Wie ist aber die genaue rechtliche Handhabe der Arbeitgeber beim Thema Bekleidung und worauf sollte geachtet werden?

Arbeitsbekleidung – Arbeitgeber haben viele Rechte

Es ist erstaunlich, wie viele Urteile sich mit der Frage beschäftigen, inwiefern der Arbeitgeber ein Anrecht darauf hat, seinen Angestellten die Kleidung für die Arbeitszeit vorzuschreiben. In der Regel gibt es in den Arbeitsverträgen oder in den entsprechenden Tarifverträgen eindeutige Hinweise darauf, inwiefern eine bestimmte Kleidung vorhanden sein muss und ob der Betrieb selbst sie zur Verfügung stellen muss.

Ein wenig komplizierter wird es natürlich bei der Frage, wie es in einem Beruf aussieht, der die Arbeitsbekleidung nicht als Uniform trägt – etwa in einem ganz normalen Bürojob. Generell darf die Kleiderordnung auch in einem Büro vorgegeben werden. So sind Anzug und Krawatte ebenso möglich wie ein dezenter Hinweis auf eine Stoffhose und ein Hemd oder eine Bluse.

In der Regel ist es jedoch so, dass zumindest bei den Farben und bei den Schnitten eine gewisse Individualität vorliegen darf. Es hilft in den meisten Fällen Rücksprache mit dem Chef zu halten. Sollte es sich aber um eine Uniform handeln – etwa in der Gastronomie – kann die Kleidung bis inklusive zur Farbe komplett vom Arbeitgeber vorgegeben werden und ist dann auch in jedem Fall einzuhalten.

Die Beschaffung der Arbeitskleidung und die steuerlichen Aspekte

Auch die Bezahlung der Arbeitskleidung kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In manchen Fällen stellen die Arbeitgeber die Arbeitskleidung – zum Beispiel in Fall einer Uniform – gegen eine Gebühr oder einen Pfand zur Verfügung. Manchmal ist es aber nötig, dass diese Kleidungsstücke neu gekauft werden. Arbeitskleidung für diverse Berufsgruppen findet sich natürlich auch bei spezialisierten Shops im Internet – aber wie sieht es hier mit den Kosten aus?

Generell besteht kein Anrecht darauf, dass die Kosten in einem solchen Fall vom Arbeitgeber getragen werden. Es gibt allerdings Möglichkeiten, in denen die Anschaffung der Arbeitsbekleidung von der Steuer abgesetzt werden kann. Dies lohnt sich in vielen Fällen und besonders bei spezialisierter und entsprechend teurer Bekleidung.

Das Thema Arbeitskleidung ist also im Arbeitsrecht durchaus komplex. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass man sich einen guten Partner für den Einkauf sucht, der eine gute Auswahl und hohe Qualität bei der Arbeitskleidung bietet.

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