Wann wird ein KFZ Gutachten für die Versicherung benötigt?

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Es ist dieser Ausnahmemoment, für den man in der Regel nicht vorbereitet ist: Ein kleinerer oder größerer Autounfall ist passiert und die entsprechenden Handlungsschritte, die man vielleicht noch in der Fahrschule gelehrt bekommen hat, fallen einem partout nicht mehr ein.

Wen muss ich jetzt zuerst anrufen? Die Versicherung? Die Polizei? Wichtig ist in allererster Linie: Ruhe bewahren! Dann, mit kühlem Kopf, sollte ein rationaler Blick auf den entstandenen Schaden erfolgen.

Brauche ich einen KFZ-Gutachter für den Schaden?

Wenn die Schuldfrage zwischen Unfallverursacher und Unfallgeschädigter nicht an Ort und Stelle zu klären ist, sollte zunächst die Polizei eingeschaltet werden. Diese rekonstruiert an der Unfallstelle den Unfallhergang und stellt einen Schuldigen fest. Dann kann der Schaden begutachtet werden: Handelt es sich um einen überschaubaren Schaden, bei dem absehbar ist, dass er Reparaturkosten von geringfügiger Höhe nicht überschreiten wird, wird die Versicherung den Schaden aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Gutachten übernehmen.

Einen KFZ Gutachter braucht es vor allem dann, wenn es sich um größere Schäden oder sogar Totalschäden handelt. Die Versicherungen arbeiten hier nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Auch ein Gutachter möchte für seine Arbeit angemessen bezahlt werden. Ein ausführliches KFZ-Gutachten kostet etwa 750 Euro. Sollte also der Schaden kaum größer sein, als die Kosten für ein solches Gutachten, wird darauf in aller Regel verzichtet.

Im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze kursieren unterschiedliche Zahlen. In aller Regel wird ein Schaden, der eine Summe von 500 bis etwa 1.500 Euro nicht überschreitet, als geringfügig angesehen. Die genauen Grenzen können jedoch von Versicherung zu Versicherung als auch von Unfall zu Unfall verschieden sein.

Brauche ich einen externen Sachverständiger?

Steht man als Geschädigter oder Verursacher einmal mit der entsprechenden Versicherung in Kontakt, wird sich diese darum kümmern, dass ein Schadengutachter eingeschaltet wird. Versicherungen haben hierfür oft Partnerwerkstätten, die die Begutachtung übernehmen. Wer sich lieber auf einen externen Gutachter verlassen möchte, muss aber das Angebot der Versicherung nicht übernehmen.

Für den Fall der Fälle lohnt es sich also, die Nummer eines KFZ-Schadengutachters immer griffbereit zu haben, um jederzeit einen externen Ansprechpartner für den Fall der Fälle konsultieren zu können. Der Schadengutachter erstellt nach dem Unfall und der Klärung der Schuldfrage ein Gutachten, dass die genauen ermittelten Kosten für eine eventuelle Reparatur beinhaltet. Dieses kann der Versicherte dann im Sinne seiner Haftpflichtversicherung beim Versicherer vorzeigen, woraufhin diese im besten Falle sämtliche Kosten erstattet.

Sollten die Reparaturkosten bis zu 130 Prozent vom Wiederbeschaffungswert betragen, liegt ein Totalschaden vor. Das bedeutet, dass sich die Reparatur auch für die Versicherung nicht mehr lohnt. Sie wird dann dafür sorgen, dass ein gleichwertiges Fahrzeug beschafft wird. Außerdem übernimmt sie auch die Entsorgungskosten für das Altfahrzeug, weswegen die Grenze für den Totalschaden etwas über 100 Prozent liegen muss, damit sich die Erstattung für die Versicherung ‚lohnt‘.

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