Die Haftpflichtversicherung – Die wohl wichtigste Versicherung überhaupt!

versicherung PDKaum jemand ist sich der möglichen finanziellen Folgen eines verursachten Schadens bewusst. Doch Tatsache ist, dass jeder, der einem Dritten einen Schaden zufügt, diesen auch ersetzen muss. Ganz gleich, ob es sich um einen Sach- oder Personenschaden handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt diese sogenannte Haftpflicht fest. Aus dieser gesetzlichen Regelung resultiert ein Großteil der gestellten Schadenersatzansprüche.

Doch warum sollte man sich eigentlich schützen?

Wie beschrieben ist man im Fall der Fälle zur Regulierung verpflichtet. Liegt ein überschaubarer Schaden vor, ist das weder für den Betroffenen noch für den Verursacher schlimm. Ein klassisches Beispiel dafür wäre eine beim Besuch von Freunden versehentlich zerstörte wertvolle Vase, deren Kosten für eine Neuanschaffung in Höhe von 200 Euro nun vom Schadenverursacher getragen werden müssen. Geht es allerdings um Schäden mit Personenschaden, dann kann die Höhe des Gesamtschadens deutlich höhere Ausmaße annehmen. Geht man zum Beispiel als Fußgänger über eine Straße, ohne nachweislich nach eventuell heranfahrenden Fahrzeugen zu schauen, ist man zumindest teilweise in der Haftung, wenn es dadurch zum Unfall kommt. Weicht ein Fahrzeug notgedrungen aus und dessen Fahrer kommt zu Schaden, dann kann das relativ teuer werden. Denn im Falle von Personenschäden entstehen nicht nur Kosten für die medizinische Behandlung und zudem eventuell nötige Rehabilitation. Auch die möglicherweise als Folge des Unfalles entstandenen Verdienstausfälle des Geschädigten kommen zum ohnehin schon bestehenden Berg der Schadenersatzforderungen hinzu. Solche Schäden können finanzielle Dimensionen annehmen, die sehr schnell existenzbedrohend für den dafür Verantwortlichen werden.

Mittels privater Haftpflichtversicherung kann man sich wirksam schützen. Diese Absicherung schützt ihren Versicherten vor allen Ansprüchen, die aus der gesetzlichen Haftpflicht resultieren. Dabei wird eine Versicherungssumme festgelegt, die für einen jeweiligen Schadensfall gilt. Lediglich dann, wenn der Schaden diese Summe überschreiten würde, wäre die Leistung der Versicherung nicht ausreichend. Aufgrund der im Allgemeinen sehr hohen Versicherungssummen – meist 5 Millionen Euro Deckungssumme und höher – ist das jedoch nicht bzw. nur in Extremfällen anzunehmen.

Wer nichts hat, der haftet doch nicht, oder?

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt weiterhin, dass Schadensverursacher grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Auch das laufende Einkommen ist vor einer Verwertung nicht geschützt – zumindest ab der sogenannten Pfändungsfreigrenze. Wer weder Einkommen noch Vermögen besitzt, ist von Gesetz her natürlich dennoch zur Regulierung verpflichtet. Da eine Zahlung der Forderungen in diesem Fall jedoch nicht ohne Weiteres möglich ist, bleibt diese offene Forderung bestehen. Kommt der Schadenverursacher später einmal zu Vermögen oder Einkommen, dann wird dieses nachträglich herangezogen, um die Altforderungen zu begleichen. Einen pauschalen „Freibrief“ zur Schadenverursachung hat also praktisch niemand.

Der passive Rechtsschutz: Ein wertvoller Schutz

Versicherer zahlen grundsätzlich erst dann aus, wenn es um rechtlich berechtigte und auch um berechtigt hohe Forderungen geht. Im Falle der privaten Haftpflichtversicherung ist dies jedoch auch im Sinne des Versicherten. Denn dadurch ist sichergestellt, dass sich der Versicherer im Falle unberechtigter Forderungen wehrt – notfalls auch auf dem juristischen Weg. Solange keine Klärung erfolgt ist, muss auch der Schadenverursacher nicht leisten. Die Kosten eines Verfahrens bzw. für Gutachter und Ähnliches jedoch, trägt der Versicherer. Eine separate Rechtsschutzversicherung muss der Versicherte nicht besitzen. Dass dieser trotzdem quasi einen Rechtsschutz genießt, bezeichnet man als sogenannten passiven Rechtsschutz.

Bild: pixabay

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