Nach der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus meiner Reihe der Unternehmensformen, stelle ich heute die Einzelunternehmung vor. Die Rechtsgrundlagen der Einzelunternehmung befinden sich im Handelsgesetzbuch §1-104 (HGB). Die Rechtsform ist die einfachste und auch häufigste, in den Deutschland verwendete Form der Unternehmung.
Die Einzelunternehmung besteht aus einer einzelnen, natürlichen Person, die selbstständig, gewerblich, freiberuflich oder land- bzw. forstwirtschaftlich tätig ist. Diese Rechtsform ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen. Die Haftung liegt alleine beim Einzelunternehmer. Er haftet mit seinem Privat- und Geschäftsvermögen.
Die Gründung
Für die Gründung eines Einzelunternehmens reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Eintragung ins Handsregister oder auch schon die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt.
Firma
Ist das Unternehmen als eingetragener Kaufmann tätig (Eintrag im Handelsregister), dann muss die Firma die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder die Abkürzung „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ enthalten. Ist die Einzelunternehmung nicht eingetragen, führt sie auch keine Firma, sondern handelt unter dem Namen der natürlichen Person (Gründer).
Finanzen
Es gibt kein Mindestkapital für die Gründung. Einnahmen und Ausgaben werden über das Privatkonto des Eigentümers abgewickelt (oder über ein Extrakonto).
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und damit Vertretung des Einzelunternehmens liegt alleine beim Einzelunternehmer. Handelt es sich um einen eingetragenen Kaufmann, besteht die Möglichkeit, Handlungsvollmacht oder Prokura zu erteilen.
Im folgenden noch einmal einige Vor- und Nachteile der Einzelunternehmung:
Vorteile | Nachteile |
– alleinige Entscheidungsbefugnis | – Haftung liegt alleine beim Unternehmer |
– Gewinn muss nicht geteilt werden (ein Unternehmer) | – Abhängig von einer einzelnen Person |
– kein Mindestkapital erforderlich | – Kreditwürdigkeit liegt am Unternehmer |
– Verfügbarkeit des Geldes jederzeit |