Vermittlungschancen & Co.: Jobcenter gerät in die Kritik

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Das Jobcenter ist eine der wichtigsten Sozialbehörden in Deutschland, welche hilfebedürftige Personen sowohl finanziell als auch bei der Suche nach einem neuen beruflichen Ansatz unterstützt. Die Leistungen zur Sicherheit der Lebensgrundlage sind hierbei besonders wichtig, um hilfebedürftigen Menschen in ihrem oftmals schwierigen Alltag zu unterstützen. Das Jobcenter bearbeitet in diesem Zusammenhang die Anträge auf Arbeitslosengeld II und hat dabei viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Sowohl die finanzielle als auch die familiäre Situation eines Antragstellers spielen bei der Bewilligung oder Ablehnung eine wichtige Rolle. Wer über privates Vermögen verfügt wird dazu verpflichtet, diese finanziellen Mittel zunächst auszuschöpfen, bevor der jeweilige Antrag bewilligt wird. Personen, die finanziell durch das Jobcenter unterstützt werden, müssen dem Arbeitsmarkt unter Androhung von Sanktionen dauerhaft zur Verfügung stehen. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu Komplikationen geführt und erschreckende Geschichten aus dem Jobcenter sind ans Tageslicht gekommen. In vielen Fällen sind die Sanktionen zu stark ausgefallen oder waren sogar komplett haltlos. Daher sollte diese komplizierte Materie näher betrachtet werden.

Die Vermittlungsbemühungen des Jobcenters

Wer beim örtlichen Jobcenter Arbeitslosengeld II bezieht, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, um die Arbeitslosigkeit und den Leistungsbezug zu beenden. Hierfür stehen bei den Jobcentern viele Arbeitsvermittler zur Verfügung, welche den Leistungsbeziehern passende Stellen vorschlagen. Hierbei muss selbstverständlich auf die beruflichen Qualifikationen und die Vorkenntnisse des Bewerbers geachtet werden. Auch die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen sind bei der Vermittlung eines Arbeitssuchenden nicht außer Acht zu lassen. Hier gehen die Meinungen oft auseinander.

In zahlreichen Fällen werden Stellen, welche durch das Jobcenter vermittelt worden sind abgelehnt, da der Bewerber sich der neuen Tätigkeit nicht gewachsen fühlte. Die Ablehnung einer Arbeit führt zu Sanktionen, welche in einer Leistungskürzung enden. Natürlich besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Sanktion einzulegen. Die Entscheidung über den individuellen Fall nimmt jedoch einige zeit in Anspruch und die Leistungskürzung ist bis zu einem gegenteiligen Urteil nach wie vor geltend.

Das richtige Verhalten während des Bezuges von Arbeitslosengeld II

Auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein ist keine Schande und hat ganz unterschiedliche Hintergründe. Die Insolvenz des Arbeitgebers, Stellenabbau oder auch gesundheitliche Schwierigkeiten gehören zu den häufigsten Ursachen für die Beantragung von Leistungen beim Jobcenter. Wer auf das Jobcenter angewiesen ist, sollte stets mit offenen Karten spielen und an einer guten Zusammenarbeit interessiert sein, um schnell wieder eine neue Stelle antreten zu können. Auf der anderen Seite ist es aber auch besonders wichtig, den Arbeitsvermittler darüber zu informieren, wo genau die beruflichen Stärken liegen, damit auch nur passende Stellenangebote vorgeschlagen werden.

Hierdurch können bereits frühzeitig Missverständnisse vermieden werden, welche zu unangenehmen Leistungskürzungen oder Sanktionen führen können. Bei Stellenangeboten, welche als unpassend angesehen werden, sollte direkt Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen werden. Keinesfalls sollten diese Stellen ignoriert werden, da Arbeitgeber dazu angehalten sind, die Jobcenter über eingehende Bewerbungen von Leistungsempfängern zu informieren.

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