Diese neuen Regelungen bringt der Brexit für die Kosmetikindustrie

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2016 löste das EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich den Brexit aus. Das Verfahren zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird viele Änderungen mit sich bringen. Auch für die Kosmetikindustrie werden neue Regelungen gelten.

Der Absatz von bekannten Kosmetikmarken boomt – doch schon bald könnten Unternehmen, die Kosmetika in Großbritannien vertreiben wollen, vor neuen Herausforderungen stehen. Sollte Großbritannien die Europäische Union in einem No-Deal-Szenario verlassen, könnte der aktuelle Erfolgskurs vieler Kosmetikmarken ins Schwanken geraten.

Neue Kennzeichnungspflicht für Kosmetika aus Großbritannien

Sollte es tatsächlich zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommen, müssen Kosmetikprodukte aus Großbritannien neu gekennzeichnet, sowie bei der EU-Kommission angemeldet werden. Bei einem harten Brexit muss auf allen Verpackungen künftig die Herstelleradresse des Landes angegeben werden, in welchem das Produkt vertrieben wird. Doch damit nicht genug: Für Kosmetikprodukte aus Großbritannien muss der europäischen Kommission eine Liste über das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) übermittelt werden. Auf dieser werden Informationen über das jeweilige Produkt mitgeteilt.

Eine einfachere Regelung gibt es für Pflegeprodukte mit europaweiter Auslieferung, die noch vor dem Austrittsdatum beim CPNP angemeldet wurden. Hier gilt, dass die Hersteller aus dem Vereinigten Königreich 90 Tage Zeit haben, die erforderlichen Informationen zu übermitteln. Diese setzen sich zusammen aus

  • der Produktkategorie und dem Namen
  • dem Namen der verantwortlichen Körperschaft
  • dem Speicherort der Produktinformationen
  • den Kontaktdaten einer natürlichen Person für Nachfragen
  • einer Produktrahmenformulierung

Mehr Arbeit für die Verpackungsindustrie

Der harte Brexit dürfte damit nicht nur die Kosmetik-Hersteller selbst, sondern auch die Verpackungsindustrie fordern. Durch die erforderlichen Veränderungen auf der Verpackung kommt einiges an Mehrarbeit auf die Verpackungsindustrie zu. Weil das Vereinigte Königreich laut Cosmetics Europe hinter Deutschland EU-weit der zweitgrößte Absatzmarkt für Kosmetik ist, könnten auch beim Absatz Probleme auftreten. Momentan werden rund ein Drittel der nachgefragten Kosmetikprodukte über Importe abgedeckt. Negative Folgen für die Importeure sind damit vorprogrammiert.

So lieferte Deutschland laut Statistischem Bundesamt 2016 knapp 765 Millionen Euro an Kosmetika und rund 338 Milliarden Euro an Reinigungsmitteln ins Vereinigte Königreich. Das waren immerhin 8,6 % bzw. 8,0 % der deutschen Produktion. Neben Deutschland sind auch Frankreich, Polen und Italien eng mit dem Absatzmarkt im Vereinigten Königreich verbunden. Offiziellen Zahlen zufolge stammen zwei Drittel des britischen Kosmetikimports aus der EU. Wie eng die Länder wirtschaftlich miteinander verflochten sind zeigt auch die Tatsache, dass etwa zwei Drittel der britischen Exporte in die EU gehen.

Drohende Zölle könnten Preise in die Höhe treiben

Betrachtet man diese gegenseitige Abhängigkeit mit dem Fokus, dass den Herstellern Zölle drohen, gerät die gesamte Kosmetikindustrie ins Schwanken. Zölle drohen vor allem für Deodorants, Rasierschaum, Aftershaves, Raumsprays, Badesalze, Duschgel und Reinigungsmittel (bis zu 7,5 %). Auch Zölle für Rohstoffe, Vorprodukte und Verpackungen nehmen Einfluss auf den Absatzmarkt. Innerhalb der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) werden hier bis zu 15 % erhoben.

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