Wohnungsvermietung und Wohnungssuche – Mit oder ohne Makler?

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Immer wieder sorgt der Beruf des Wohnungsvermittlers für Diskussionen. Für Immobilieneigentümer ist er oft eine hilfreiche Unterstützung, für Mieter nicht selten lästig. Ihm wird vorgeworfen, viel Provision für vergleichsweise wenig Arbeit einzustreichen.

Auch deswegen gilt seit 2015 das sogenannte „Bestellerprinzip“, nach dem derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch beauftragt hat. Das soll insbesondere Mieter vor den zusätzlichen Gebühren schützen. Vielen ist eine Vermietung ganz ohne Makler deutlich lieber.

Eine Mietwohnung ohne Makler vermieten

Dass Makler bei Mietern so unbeliebt sind, hat nicht nur etwas mit der Provision zu tun. Viele Mieter trauen auch den Beschreibungen nicht, die ein verkaufstechnisch geschulter Makler vermittelt. Sie befürchten, der Profi umschifft geschickt Makel der Wohnung und führt manipulative Verkaufsgespräche. Wohler fühlen sie sich, wenn der Vermieter oder Eigentümer direkt zur Wohnungsbesichtigung einlädt. Eigentümer sollten sich daher ruhig die Zeit nehmen, die Wohnung persönlich vorzuzeigen – nicht nur aus Kostengründen.

In vielen Fällen wird es zudem notwendig sein, die Wohnung vor der Neuvermietung ausgiebig zu sanieren. Gerade in Städten mit einer hohen Umzugsrate wie Berlin ist eine effiziente Sanierung wichtig – so etwa bei einer Wohnungssanierung Berlin. Durch häufige Umzüge machen sich generell schneller Abnutzungserscheinungen in den Wohnungen bemerkbar. Bei der Besichtigung sollte die Wohnung jedoch wieder im einwandfreien Zustand vorgezeigt werden.

Unterschied zwischen „provisionsfrei“ und „ohne Makler“

Um eventuelle Maklergebühren zu sparen, begeben sich viele Wohnungssuchende mit dem Stichwort „provisionsfrei“ auf die Jagd nach dem neuen Zuhause. In Deutschland muss „provisionsfrei“ aber nicht immer bedeuten, dass kein Makler eingeschaltet wird. Ohne Provision, aber mit Makler kann zum Beispiel vermietet werden, wenn sich der Eigentümer bereit erklärt, die Maklercourtage selbst zu übernehmen. Gerade in Großstädten wie Berlin, die in letzter Zeit stark mit Wohnraumknappheit zu kämpfen haben, kann sich die Beauftragung eines Maklers aber durchaus auszahlen.

Wann lohnt es sich für Wohnungssuchende, einen Makler zu beauftragen?

Beauftragen Wohnungssuchende den Vermittler selbst, greift das Bestellerprinzip – sie bezahlen dann die Provision selbst. Für die Höhe der Provision gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Grenzen. Sie beträgt jedoch in der Regel etwa zwei Monatskaltmieten und die darauf angerechnete Umsatzsteuer. Im Vergleich zu der Zeit, die Suchende in Ballungsräumen oftmals in Recherche und Besichtigungen stecken müssen, um ein passendes Objekt zu finden, kann das durchaus eine angemessene Investition darstellen.

Da heutzutage auch öfter über große Distanzen umgezogen wird, ist die Beauftragung eines Wohnungsvermittlers manchmal sogar unerlässlich. Er ist dann die einzige Instanz, die in der Stadt vor Ort die Wohnobjekte ausgiebig prüfen kann. Wohnungssuchende müssen hierfür die teure Provision in Kauf nehmen, sparen aber durchaus auch Zeit und Nerven.

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