Auszug aus der Mietwohnung – Das müssen Sie beachten!

Mietwohnung leer geräumt

Quelle: Rainer Sturm / pixelio.de

Beim Auszug aus einer Mietwohnung gibt es für Mieter eine Reihe von Dingen zu beachten, die sowohl Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter, als auch solche, die der Vermieter Ihnen schuldig ist, einschließt.

Für einen reibungslosen Ablauf können Sie als Mieter allerdings vorsorgen, indem sie Folgendes beachten:

Abseits von allen allgemeinen Regelungen haben bei einem Auszug im Mietvertrag vereinbarte Konditionen die höchste Priorität, sofern diese nicht gegen das Mietrecht verstoßen. Daher ist es von vornherein sehr wichtig, sich diese Passagen genau durchzulesen, um spezielle, vom Standard abweichende Bedingungen erfüllen zu können. Diese können zum Beispiel unter anderem den Zustand der Wohnung bei der Übergabe als auch die Benennung eines Nachmieters vor dem Auszug betreffen.

Sind diese Dinge klar, müssen zuallererst die Formalitäten beachtet werden. Bei einem unbefristeten Mietvertrag besteht sehr häufig eine Kündigungsfrist. Die Aufkündigung des Mietverhältnisses muss also fristgerecht geschehen. Gleichzeitig sollten Termine für Auszug und Schlüsselübergabe mit dem Vermieter vereinbart werden.

Vor dem Auszug wird die Wohnung vom Vermieter besichtigt. Dabei wird der Zustand der Wohnung bewertet und eventuell anfallende Sanierungsmaßnahmen festgehalten. Es ist dabei auf eine Protokollierung des Bestandes zu achten, um später ein nicht anfechtbares Ergebnis zu haben, auf das sich beide Seiten berufen können. Sollten vom Eigentümer renovierungsbedürftige Mängel oder sichtbare Schäden aufgefunden werden, kann der Mieter hierfür haftend herangezogen werden, falls nicht anders im Mietvertrag vereinbart. Falls ein Mangel schon zum Zeitpunkt des Einzugs bestand, können Sie darauf verweisen, falls dies vorher einvernehmlich protokolliert wurde.

Sollten bauliche Veränderungen in der Wohnung während Ihrer Wohnzeit durchgeführt worden sein, hat der Vermieter ein Anrecht darauf, die Zurücksetzung dieser Maßnahmen zu verlangen. Dem müssen Sie allerdings nicht folge leisten, sofern die Beibehaltung des Zustandes beim Auszug vorher festgelegt wurde, die Rückänderung zu große Kosten verursachen würde oder die Umbauten für die Erhaltung der Wohnung nötig waren.

Für die Übergabe der Wohnung sollte diese von grobem Schmutz befreit werden und leer geräumt sein. Spezielle Bedingungen im Mietvertrag können hier auch eine gründlichere Reinigung verlangen, zu der der Mieter dann verpflichtet ist. Bei der Übergabe müssen dann auch alle Schlüssel der Wohnung inkl. nachgemachte Exemplare übergeben werden. Sollten Schlüssel verloren gegangen sein, kann der Vermieter Schadensersatz oder sogar einen Austausch des Schlosses verlangen.

Sofern Sie alle fälligen Mieten gezahlt und die Wohnung in ordentlichem Zustand übergeben haben, können Sie vom Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution verlangen. Was nun noch ansteht ist das Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt und bei anderen infrastrukturellen Einrichtungen wie Energieanbietern und Banken.