Spenden steuerlich absetzen – Steuerlast senken in wenigen Schritten

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Viele Menschen möchten gerne an beispielsweise politische Parteien oder gemeinnützige Vereine spenden. Es muss jedoch einiges beachtet werden, damit die Spenden auch wirklich von der Steuer abgesetzt werden können. Von der Steuer können die Spenden an gemeinnützige Organisationen und Vereine generell als Sonderausgaben abgesetzt werden. Privatpersonen können dabei bis zu zwanzig Prozent von dem Jahreseinkommen steuerlich geltend machen.

Im Mantelbogen auf der zweiten Seite der Steuererklärung wird der Spendenbetrag eingetragen. Auf diese Weise können auch die Sachspenden abgesetzt werden. Generell benötigt wird eine Zuwendungsbestätigung von dem Spendenempfänger. Eine Vereinfachungsregelung gilt bei Katastrophenfällen oder Kleinspenden unterhalb von 200 Euro.

Was ist für das Absetzen der Spenden zu beachten?

Steuerzahler werden durch den Staat gefördert, wenn diese spenden möchten. Bei der Steuererklärung kann die gute Tat daher als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Unterschieden werden dabei generell drei Spendenarten. Es gibt die Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung, die Spenden an politische Parteien und die Spenden zur Förderung steuerbegünstigter und gemeinnütziger Zwecke.

Die Spende muss ohne Gegenleistung und freiwillig erfolgen, damit ein Sonderausgabenabzug greift. Geht es um Mitgliedsbeiträge für Verein, dann sollten die Vereine die gemeinnützigen Zwecke erfüllen und für die Mitglieder keine direkten Vorteile bringen. Als Sonderausgaben sind die Spenden an den Musik- oder Sportverein somit nicht absetzbar.

Wichtige Informationen über das Absetzen der Spenden

Bis zu dem Anteil von zwanzig Prozent der Einkünfte ist das Absetzen möglich. Im Anschluss wird der Betrag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wurden in einem Jahr mehr als die zwanzig Prozent gespendet, dann können die überschüssigen Prozente auch in der Steuererklärung im Folgejahr eingetragen werden. Eine Spendenquittung ist für die steuerliche Anerkennung der Spenden sehr wichtig.

Gerne wird dies auch als Zuwendungsbestätigung bezeichnet. Wichtige Angaben sind die Höhe der Spende und der Name von dem Spender. Von dem Spendenempfänger werden die Quittungen in der Regel ausgestellt und an das Finanzamt kann die Bestätigung auch direkt elektronisch übermittelt werden. Seit dem Jahr 2018 gilt dann eine Belegvorhaltepflicht und dies ist für Spender Vorteilhaft. Bei der Einkommenssteuererklärung muss die Bescheinigung nicht mehr beigefügt werden und nur bei Nachfrage von dem Finanzamt wird dies eingereicht.

Die Quittung wird zwar noch immer benötigt, doch eben nicht direkt bei der Steuerklärung. Am besten werden Nachweise dennoch noch ein Jahr im Anschluss an die Bekanntgabe von dem Steuerbescheid aufbewahrt. Ein einfaches Verfahren gibt es für Katastrophenfälle und Spenden unter 200 Euro. 200 Euro gelten nicht für eine Summe der Spenden in dem Jahr, sondern als Einzelspende. An dieser Stelle reicht ein Kontoauszug oder ein Bareinzahlungsbeleg.

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