Einkommenssteuer – Grundlagen und Tipps

Steuer Tipps

Quelle: Gerd Altmann / pixelio.de

Als Grundlage für die Einkommenssteuer gilt das Einkommenssteuergesetz (EStG) vom 16. Oktober 1934. Aufgrund dieser Grundlage wird berechnet wie viel eine natürliche Person oder eine Personalgesellschaft an Steuern zu zahlen hat.

Das genaue Besteuerungsverfahren lässt sich in vier Segmente teilen. Der betreffende Veranlagungszeitraum ist im Normalfall immer das Kalenderjahr. In Betrieben kann allerdings das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweichen.

Die Steuererklärung ist das zweite Segment der Einkommensteuer. Eine Steuererklärung muss nicht zwingend abgegeben werden. Ob eine Verpflichtung für eine Erklärung besteht wird in §56 EStDV und §46 EStG festgelegt. Zusätzlich kann die Finanzbehörde einen Steuerzahler dazu verpflichten eine Steuerklärung zu erstellen. Wenn eine Steuererklärung abgegeben werden muss, ist der späteste Abgabetermin der 31. Mai. Steuerberater können diesen Termin bis zum 31. Dezember verlängern.

Um bei einer Steuererklärung das beste für sich raus zu holen, könnte man zu einem Steuerberaten gehen. Da sich dies aber für die meisten nicht lohnt, gibt es weiter unten noch den einen oder anderen Tipp für die eigene Steuererklärung.
Anhand des Einkommensteuerbescheids informiert das zuständige Finanzamt den Steuerzahler wie viel Steuern er zu zahlen hat. Der Bescheid legt auch fest ob es eine Erstattung gibt oder ob der Steuerzahler eine Nachzahlung leisten muss. Der Steuerbescheid kann innerhalb von einem Monat angefochten werden.

Als letztes Segment der Einkommenssteuer ist die Vorauszahlung zu sehen. In §37 EStG wurde festgelegt das der Steuerpflichtige zu Vorauszahlungen verpflichtet wird. Das Finanzamt legt die Vorauszahlungen für das nächste Kalenderjahr fest.

Tipps für die Einkommensteuererklärung

Für einzelne Gruppen lohnt sich die vereinfachte Steuererklärung. Neben Ferienjobbern, die ihren Freistellungsauftrag vergessen haben, lohnt es sich auch für Personen deren Kinderfreibetrag niedriger ist als das Kindergeld.

Für Kinder unter 14 Jahren können ab 2012 Betreuungskosten von maximal 4.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben abgezogen werden.
Wenn bei einem berufsbedingten Umzug zweimal Miete gezahlt werden muss, können die Mietkosten bis zur Beendigung der Umzugsphase als Werbungskosten abgesetzt werden.

Da es zur Zeit mehrere Verfahren gibt, die klären sollen ob eine Begrenzung der Werbungskosten zulässig ist, und Ihre Werbungskosten diese Grenze überschreiten, sollten Sie diese immer angeben und einen Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen.
Für die Vermietung an Verwandte entfallen ab 2012 die Prognoserechnungen für die nächsten 30 Jahre. Voraussetzung hierfür ist zum einen das die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die zweite Voraussetzung ist ein Mietvertrag.

Im Internet gibt es noch zahlreiche weitere Tipps zur Einkommensteuer, die uns dabei unterstützen, nicht zu viel Steuern an den Staat zu zahlen.

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