Neuregelung ab 2018 – Beiträge der Krankenversicherung für Selbstständige

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Jedes Jahr werden die Beiträge der Versicherungen angepasst, so auch bei Krankenkassen. Für das Jahr 2018 gibt es eine neue gesetzliche Regelung für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. In diesem Artikel finden Sie alles Wissenswerte zum Thema.

Was ändert sich für Selbstständige?

Bei einer selbstständigen Tätigkeit muss man für die Beiträge für die Krankenkasse selbst aufkommen. Ab dem Jahr 2018 werden diese Beiträge neu berechnet. Der zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheid dient als Vorlage, um die beitragspflichtigen Einnahmen für das Kalenderjahr festzusetzen. Somit werden die Beiträge rückwirkend an die Entwicklung des Einkommens angepasst und vorläufig für die Zukunft festgelegt.

Was gibt es zu beachten?

Es kann für freiwillig gesetzlich Versicherte zu Nachzahlungen kommen, sollten sich, im Laufe des Jahres, die Einnahmen positiv entwickeln. Für diejenigen, bei denen die Einnahmen zurückgegangen sind, kann es zu einer Rückerstattung kommen. Es empfiehlt sich allerdings, gerade für diejenigen, deren Einnahmen höher als geplant sind, einige Rücklagen zu bilden, damit eine eventuelle Nachzahlung geleistet werden kann. Gerade für Selbstständige, die ein schwankendes Einkommen haben, kann es durch diese neue Regelung schwer sein, die Kosten für die Krankenkasse zu planen.

Was kann man gegen eine Nachzahlung tun?

Man kann als Selbstständiger versuchen seine Einnahmen zu steuern, um einen geringeren Beitrag bei der Krankenkasse zu zahlen. Dies gelingt unter anderem durch die Verschiebung hoher Gewinne. Genauso ist es zu empfehlen die Steuererklärung rechtzeitig anzugeben, damit eine Nachzahlung für das Vorjahr vermieden werden kann, denn sobald das Finanzamt ggf. eine Betriebsausgabe nicht anerkennt, steigen die Einnahmen und somit auch der Beitrag für die Krankenkasse.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wie bei vielen Regelungen gibt es auch hier Ausnahmen. Wer monatliche Einnahmen von 425 € bis 2231 € hat, der bezahlt bei seiner jeweiligen Krankenkasse weiterhin den Mindestbeitrag. Die Neuregelung gilt daher nur für Selbstständige, deren monatliche Einnahmen 2231 € übersteigen. Wenn man selbstständige Tätigkeit ausübt oder ausüben möchte, ist es ratsam, sich die nötigen Informationen bei seiner Krankenkasse zu besorgen.

Gerade dann, wenn die Einnahmen stetig höher sind sollte man nachforschen, ob eine private Krankenversicherung sinnvoller ist und man hier Geld einsparen kann. Denn eine private Krankenversicherung ist nicht abhängig von den Einnahmen.

Außerdem sollte man sich über die Beiträge der unterschiedlichen Krankenkassen und deren Leistungen informieren, denn auch da gibt es starke Abweichungen. Gerade für Neugründer ist dies wichtig, damit man bereits im Voraus weis welche Kosten auf einen zukommen können.

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