Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Ein mehr bisschen Liquidität

Ein mehr bisschen Liquidität

Jedes Jahr ändern sich parallel zu den Löhnen und Gehältern auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Krankenversicherung. Diese Grenzwerte zu kennen ist für Sie von großer Bedeutung, insbesondere, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken zu kehren und sich privat zu versichern.

Im Jahr 2014 werden die Beitragsbemessungsgrenzen ansteigen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) wird sich nächstes Jahr von bisher 5.800 €/Monat auf 5.950 €/Monat erhöhen. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) wird von 4.900 € /Monat auf 5.000 €/Monat angehoben. In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze für das kommende Jahr 7.300 €/Monat (West) bzw. 6.150 €/Monat (Ost) betragen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 €/Jahr festgesetzt.

Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung wird von 52.200 €/Jahr auf 53.550 €/Jahr das Jahr 2014 angehoben. Für alle Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das kommende Jahr insgesamt 48.600 € betragen. Im Vorjahr lag diese bei 47.250 €. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wurde für das Jahr 2014 auf 48.600 €/Jahr festgelegt. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 4.050 €/Monat. Die Tabelle zeigt Ihnen noch einmal die wichtigsten Werte im Überblick.

Beitragsbemessungsgrenzen West in €/Monat (2013) Ost in €/Monat (2013)
Allgemeine Rentenversicherung 5.950 (5.800) 5.000 (4.900)
Knappschaftliche Rentenversicherung 7.300 (7.100) 6.150 (6.050)
Gesetzliche Krankenversicherung 4.050 (3.937,50) 4.050 (3.937,50)

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung ist von besonderer Bedeutung. Wenn Ihr Bruttoarbeitslohn diesen Betrag übersteigt, könnten Sie aus der gesetzlichen Krankenkasse aussteigen und sich freiwillig privat versichern. Dieser Schritt in eine private Krankenversicherung könnte sich insbesondere für junge Menschen lohnen, aber auch andere Personen können von einem Wechsel in die private Krankenversicherung profitieren. Allerdings sollten Sie, bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, sich von einem Experten beraten lassen. Dieser kann Ihnen genau erläutern, ob Sie die Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich und auch zukünftig übersteigen werden und ob sich ein Wechsel für Sie auch finanziell auszahlt.

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