Existenzgründung: Warum Steuerrücklagen so wichtig sind

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Unternehmer, Freiberufler und Angestellte müssen regelmäßig Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerbelastung stellt sich bei nicht Angestellten aber erst mit einer großen zeitlichen Verzögerung heraus. Um durch Zahlungsaufforderungen des Finanzamts nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten ist es wichtig, Steuerrücklagen zu bilden.

Vom Finanzamt werden keine Zahlungsverzögerungen geduldet

Jedes Jahr geben viele Selbstständige auf, obwohl das Geschäft gerade anfängt zu florieren. Ihr Fehler war oft, mit Beginn der Selbstständigkeit keine Steuerrücklagen gebildet zu haben. Jeder Selbstständige sollte ständig die eigene Steuerlast überwachen, um eine Zahlungsfähigkeit zu vermeiden. Da viele Existenzgründer in der ersten Zeit nur darauf achten, effizient mit dem Geld umzugehen, warten sie häufig bis zur zweiten Mahnung der Zahlungsaufforderung, bis diese endlich beglichen wird.

Bei der Zahlungsaufforderung des Finanzamts ist aber eine besondere Vorsicht geboten. Selbstständige wissen oft, dass das Finanzamt einer der unangenehmsten Kreditgeber ist. Steuerschulden müssen sofort beglichen werden, weil das Finanzamt keine Verzögerung duldet. Bei nicht pünktlich entrichteten Steuerschulden schaltet das Finanzamt sofort einen Gerichtsvollzieher ein.

Das Finanzamt beschäftigt hierfür besonders geschulte Beamte, auch es sich um ein Standardverfahren handelt. Es ist nicht an gesetzliche Regelungen gebunden und kann Schulden direkt von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Finanzielle Engpässe

Besonders in der frühen Gründungsphase hören Existenzgründer selten vom Finanzamt. So achten sie oft nicht darauf, laufende Schulden zeitnah zu begleichen. Viele Gründer machen daher den Fehler, nur auf „schwarze Zahlen“ zu schauen. Wenn das Finanzamt dann aber die ersten Steuerschulden eintreiben will, wird er Gründer schnell von den Kosten überfordert.

Viele Startups vernachlässigen die erhöhte Einkommensteuer Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr. Überraschend für Gründer ist oft, dass sich die Grundlagen für Vorauszahlungen der Einkommensteuer für das laufende Jahr aufgrund höherer Einnahmen verändert haben.

Vorausplanen

Wenn Unternehmen hohe Rücklagen anlegen, entsteht diesen kein großer Verlust. Rücklagen sollten daher großzügig angelegt werden. Unternehmen sollten von einer Durchschnittsbelastung von etwa 30% ausgehen, sodass Einnahmen für die Einkommensteuer, als auch den Solidaritätszuschlag, zurückgelegt werden, um ein finanzielles Fiasko zu vermeiden. Auch wenn dies nur ein grober Richtwert ist. Die faktische Durchschnittsbelastung ist von Fall zu Fall verschieden, und sollte auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten ermittelt werden.

Sie sollte allerdings nicht zu niedrig angesetzt werden, um eine Zahlungsunfähigkeit zu riskieren. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man die professionelle Beratung einer Steuerberatungsgesellschaft beanspruchen. Wenn Selbstständige anfänglich gut verdienen und ihre Steuerschuld unterbewerten, müssen diese oft am Ende des folgenden Geschäftsjahres mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Wer keine ausreichenden Steuerrücklagen gebildet hat, kann in finanzielle Not geraten.

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