Warum Restschuldversicherungen häufig nicht helfen

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Bei Krediten aller Art wird den Kunden eine Restschuldversicherung angeboten. Oft als Pflicht verkauft, liegt es jedoch in Ihrem Ermessen, ob Sie eine Restschuldversicherung abschließen wollen oder nicht. Allerdings sollte Ihnen klar sein, dass ein Kreditinstitut den Nachweis einer Restschuldversicherung an die Kreditauszahlung knüpfen kann. Ist der Abschluss einer Restschuldversicherung jedoch wirklich sinnvoll?

Vor allem, wenn man bedenkt, dass eine Restschuldversicherung, die zurückzuzahlende Kreditsumme erhöht. Ein maßgeblicher Punkt, der schon einmal gegen den Abschluss eine Restschuldversicherung spricht. Um weiter beurteilen zu können, ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist oder nicht, sollte man sich mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Die Restschuldversicherung übernimmt nämlich nicht so einfach so die Regulierung der Restschulden, sollte man schuldlos in eine Arbeitslosigkeit geraten oder arbeitsunfähig werden.

Welche Wartezeiten gibt es bezüglich der Restschuldversicherung?

Je nach Versicherungsgesellschaft ist die Restschuldversicherung an bestimmte Vereinbarungen in Form von Karenz- und Wartezeiten gebunden. Bevor nicht ein bestimmter Zeitraum abgelaufen ist, erbringt die Versicherung keine Leistungen. Dabei wird zwischen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden.

Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, müssen Sie bis zu sechs Wochen warten, bevor die Restschuldversicherung greift. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, müssen sie sogar bis zu zwölf Wochen warten, bis die Versicherung die Regulierung der Restschuld übernimmt. In diesem Fall meistens aber auch nur für einen gewissen Zeitraum. Danach müssen sie die Raten für Ihren Kredit wieder selber bezahlen.

Restschuldversicherung und Arbeitsunfähig: Müssen Nachweise erbracht werden?

Ist bei Abschluss einer Restschuldversicherung die Arbeitsunfähigkeit mit bedacht, kann von der Versicherungsgesellschaft verlangt werden, dass entsprechende Nachweise geführt werden in Form einer ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Sie als Versicherungsnehmer haben bei der Überprüfung eine Mitwirkungspflicht, da die Versicherung ansonsten eine Übernahme der Zahlungen verweigern kann.

Je nach Versicherungsgesellschaft, reicht es aus, dass Sie Ihrem Arzt gegenüber der Versicherungsgesellschaft von der ärztlichen Schweigepflicht befreien. Doch damit nicht genug trotz dieses Nachweises kann die Versicherungsgesellschaft Sie zu einem Besuch von Ihnen beauftragter Ärzte auffordern. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit werden zudem weitere Kontrolluntersuchungen in regelmäßigen Abständen zur Überprüfung verlangt, um festzustellen, wie weit die Arbeitsunfähigkeit noch gegeben ist.

Die Restschuldversicherung und Arbeitslosigkeit

Sobald eine Arbeitslosigkeit eintritt, ist der Versicherungsnehmer ebenfalls dazu verpflichtet, dass der Versicherungsgesellschaft sofort mitzuteilen. Damit er die Leistungen der Restschuldversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er folgende Unterlagen vorlegen:

  • Arbeitslosigkeitsmeldung der Arbeitsagentur bzw. eine Bescheinigung über die Höhe des Arbeitslosengeldes
  • eine Kopie des Kündigungsschreibens

Wichtig: Die Restschuldversicherung übernimmt nur die Ratenzahlung, wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet wurden. Anderenfalls haben Sie zwar die Beiträge zur Restschuldversicherung bezahlt, haben aber keinen Leistungsanspruch.

Wann tritt die Restschuldversicherung nicht ein?

Sobald eine Arbeitsunfähigkeit bewusst herbeigeführt wurde, sei es durch strafbare Handlungen, selbst herbeigeführten Krankheiten, Alkohol-, Medikamenten- oder Drogensucht, übernimmt die Versicherung keine Regulierung. Auch im Falle einer Schwangerschaft bzw. einen Schwangerschaftsabbruch, der zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, befreit die Restschuldversicherung von jederlei Zahlungspflicht. Mit dem Tode des Versicherungsnehmers erlischt jeder Zahlungsanspruch an die Restschuldversicherung.

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