EÜR – So geht’s

Das Geld zusammen zählen Quelle: Thorben Wengert  / pixelio.d

Das Geld zusammen zählen
Quelle: Thorben Wengert / pixelio.d

Alle Selbständigen, egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, müssen zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres ihren Gewinn ermitteln. Dies kann durch den Betriebsvermögensvergleich oder durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR genannt) geschehen. Wie Sie eine EÜR aufstellen und was Sie dabei beachten sollten, wird Ihnen der folgende Artikel zeigen.

Als Freiberufler oder Unternehmer mit einem Umsatz von nicht mehr als 500.000 Euro oder einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr, müssen Sie in der Regel keine aufwendige Bilanz aufstellen, sondern können Ihren Gewinn ganz einfach mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Das Zu- und Abflussprinzip

Die einfachste Variante, um Ihren Gewinn zu berechnen, ist die EÜR. Hierbei ermitteln Sie Ihren Gewinn auf der Basis Ihrer tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Ihr Gewinn errechnet sich bei der EÜR also aus der Differenz Ihrer Betriebseinnahmen und Ihrer Betriebsausgaben. Allerdings ist hierbei das so genannte Zu- und Abflussprinzip zu beachten. Das bedeutet, dass nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden dürfen, die Ihnen im Wirtschaftsjahr tatsächlich zu- oder abgeflossen sind. Entscheidend hierfür sind somit nicht die Forderungen oder Verbindlichkeiten, sondern allein der tatsächliche Geldeingang oder -ausgang auf Ihrem Bankkonto.

Eine Ausnahme vom Zu- und Abflussprinzip stellen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben dar, die kurze Zeit (maximal 10 Tage) vor Beginn oder nach Beendigung des Kalenderjahrs zu- oder abgeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Das ist zum Beispiel bei einer Büromiete für den Monat Januar der Fall, die bereits Ende Dezember entrichtet wird. Da diese Mietzahlung zwar im Dezember abgeflossen ist, wirtschaftlich aber in den Januar gehört und die Zahlung kurze Zeit vor Beendigung des Kalenderjahres erfolgte, gilt diese Miete als im Januar entrichtet. Sie können diese Betriebsausgabe daher erst im nächsten Wirtschaftsjahr ansetzen.

Die Betriebseinnahmen

All jene Wirtschaftsgüter in Geld oder Geldeswert (Sachwerte), die Ihnen im Wirtschaftsjahr betrieblich veranlasst zugeflossen sind, bilden Ihre Betriebseinnahmen. Beachten Sie, dass auch Geschenke, die Ihnen im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeiten zugegangen sind, gegebenenfalls zu Ihren Betriebseinnahmen gehören.

Weitere Bespiele für Betriebseinnahmen stellen Ihre betrieblichen Erträge, die Zahlungseingänge auf Ihre ausgestellten Rechnungen, kostenlose Zuwendungen und der Erlös von verkauftem Anlagevermögen dar.

Die Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Hierzu gehören sämtliche Ausgaben für Ihr Büro wie Miete, Strom und Heizung, Telefon- und Internetkosten, die Aufwendungen für Fachliteratur sowie die Bezahlung von Versicherungen und die Entrichtung der Gewerbesteuer.

Bei größeren Investitionen, wie zum Beispiel beim Kauf eines neuen Firmenfahrzeugs, müssen die Ausgaben auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird von der Finanzverwaltung festgelegt und kann in sogenannten AfA-Tabellen nachgelesen werden. Bei einem Pkw beträgt die Nutzungsdauer in der Regel 6 Jahre. Somit können Sie maximal 16,6 % des Kaufpreises im Jahr abschreiben und als Betriebsausgabe erfassen. Haben Sie den Pkw im Laufe Ihres Wirtschaftsjahres angeschafft, können Sie den AfA-Betrag nur anteilig für die jeweiligen Kalendermonate ansetzen.

Fazit

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfachste Möglichkeit, um Ihren Gewinn zu ermitteln. Allerdings sollten Sie hierbei das Zu- und Abflussprinzip beachten.

 

You may also like...