Der Aufsichtsrat und seine Aufgaben

DSC04725Vor Kurzem schrieb ich über den Vorstand. Heute möchte ich auf den Aufsichtsrat eingehen.

Der Aufsichtsrat ist ein Überwachungsorgan bei Kapitalgesellschaften und Organisationen. In meinem Artikel möchte ich auf den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft eingehen.

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft besteht aus mindestens 3 und maximal 21 Mitgliedern (§95 AktG). Die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat richtet sich nach der Höhe des Grundkapitals. Bei einem Grundkapital bis zu 1.500.000€ darf es höchstens 9 Mitglieder geben. Bei einem Grundkapital bis zu 10.000.000€ darf es höchstens 15 Mitglieder geben. Liegt das Grundkapital über 10.000.000€, darf der Aufsichtsrat aus maximal 21 Mitgliedern bestehen. Die Zahl der Aufsichtsratmitglieder muss durch 3 teilbar sein.

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung für 4 Jahre gewählt. Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht gleichzeitig Vorstand, stellvertretender Vorstand, Prokurist oder Generalbevollmächtigter der Aktiengesellschaft sein (§105 AktG).

Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?

– der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand (§ 84 AktG)
– der Aufsichtsrat überwacht dir Geschäftsführung (§ 111,1 AktG)
– der Aufsichtsrat kann den Vorstand aus wichtigem Grund abberufen (§ 84,3 AktG)
– der Aufsichtsrat nimmt Einsichtnahme in Bücher, Schriften und Vermögensgegenstände und prüft diese
– der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns (§ 171 AktG)
– der Aufsichtsrat beruft eine außerordentliche Hauptversammlung ein, wenn es das Wohl der Gesellschaft verlangt (§ 111,3 AktG)
– der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten gegen die Vorstandsmitglieder (§ 112 AktG)

Eine Person kann maximal in 10 unterschiedlichen Aufsichtsräten einen Sitz haben (§ 100 AktG).

 

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