Eine Untersuchung von Stiftung Warentest belegt, dass beinahe zwei Drittel aller angefochtenen Steuerbescheide der letzten Jahre fehlerhaft waren und nachträglich geändert werden mussten. Die Änderungen wirkten sich praktisch immer zugunsten des Steuerzahlers aus. Daher lohnt es sich, Steuerbescheide nach Zustellung genau zu kontrollieren. Doch welche Bereiche sind besonders fehleranfällig und auf was sollte bei einer Prüfung geachtet werden?
Punkt Eins: Auch Steuerbeamten passieren Fehler
Auch Steuerbeamte sind nur Menschen und auch ihnen passieren wie jedem Menschen von Zeit zu Zeit Fehler. Besonders Berechnungen wie Einnahmen, Ausgaben oder Zinsen sollten daher immer erneut nachkalkuliert werden, da schon ein kleiner Fehler in der Berechnung große Auswirkungen haben kann.
Punkt Zwei: Ablehnung steuermindernder Ausgaben
Ausgaben für die persönliche Weiterbildung, Bewirtung oder Werbung können prinzipiell von der Steuer abgesetzt werden, wobei Beamte einzelne Posten ablehnen können. Bei Ablehnung sind Steuerbeamte jedoch dazu verpflichtet, eine Begründung für die Nichtanerkennung der Ausgaben anzugeben. Vergisst der Beamte auf diese Begründung, so kann gegen den Steuerbescheid Einspruch erhoben werden.
Punkt Drei: Formale Fehler
Eine Überprüfung der persönlichen Stammdaten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Bemerkt man in diesem Bereich einen Fehler, so reicht ein Anruf beim zuständigen Amt, um diesen zu korrigieren. Ein mühsamer Einspruch ist in diesem Fall zumeist nicht notwendig.
Punkt Vier: Vergessene Ausgaben
Ausgaben, die bei Erstellung der Steuererklärung vergessen wurden, können problemlos nach Erhalt des Steuerbescheids nachgereicht werden. Besonders Freibeträge wie Ausbildungs- oder Sparfreibeträge werden gerne vergessen und auch die eine oder andere Rechnung taucht erst nach der Einreichung wieder auf.
Zudem kann es passieren, dass Belege, die an das Finanzamt übermittelt wurden, nicht im Steuerbescheid aufscheinen, da die Steuererklärung und die zugehörigen Belege nicht immer bei dem gleichen Steuerbeamten landen. Besonders bei größeren Beträgen kann sich ein Einspruch in diesen Fällen lohnen.
Punkt Fünf: Verzögerte Übermittlung von Daten durch Dritte
Eine weitere große Fehlerquelle ist die verzögerte Übermittlung von Daten durch Dritte. So übermitteln Krankenversicherungen oder auch Rentenversicherungsträger Daten häufig zeitverzögert, was sich negativ auf den Steuerbescheid auswirken kann.
Fazit
Eine genaue Überprüfung des Steuerbescheids lohnt sich immer, wobei die Kontrolle nicht zu lange hinausgeschoben werden sollte. Im Allgemeinen haben Bürger das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids Einspruch einzulegen. Ein späterer Einspruch ist zwar möglich, solange der Bescheid nicht rechtskräftig ist, in diesen Fällen muss der Betroffene jedoch auch länger auf die Rückerstattung des Geldes warten, sofern der Einspruch zugunsten des Antragstellers entschieden wird.