Studienplatzklage: Wie geht man richtig vor?

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Wenn trotz einer korrekten Bewerbung am Ende der Bewerbungsphase um einen Studienplatz die Absage von der Universität kommt, bricht für viele Schulabsolventen eine Welt zusammen. Klappt es nun doch nicht mit dem Traumberuf und man muss sich nach einem anderen Studienfach umsehen oder müssen lästige Wartesemester überbrückt werden? Eine Alternative zur Neuorientierung oder der Überbrückung von Wartesemestern ist die Studienplatzklage. Was genau damit gemeint ist, für wen sie in Frage kommt und wie man richtig vorgeht, das erfährt man hier.

Was ist eine Studienplatzklage?

Die Ausgangslage bei einer Studienplatzklage ist die Annahme, dass Universitäten die eigenen Kapazitäten für die von ihnen angebotenen Studiengänge falsch berechnet haben. Um diese Tatsache nachzuweisen und eine Klage um einen Studienplatz erfolgreich durchzuführen, müssen komplexe Berechnungen angestellt werden. Kommen diese zum Ergebnis, dass eine Hochschule weniger Studienplätze vergeben hat, als sie eigentlich könnte, besteht Aussicht auf Erfolg einer Klage.

Da bereits die Berechnung komplexes Wissen erfordert und die Begründung der Klage hieb- und stichfest sein muss, sollte man einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Mit der Wahl eines geeigneten Anwalts schafft man wichtige Voraussetzungen für den Erfolg beim Einklagen eines Studienplatzes und den Start in die gewünschte berufliche Laufbahn.

Wann macht eine Studienplatzklage Sinn?

Bei einigen Studiengängen wie Medizin, Psychologie, Jura und Lehramtsfächern wird der Zugang zum Studium über den Numerus Clausus, kurz NC, beschränkt. Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Studienplatzbewerber seit vielen Jahren stetig zu und das Angebot der Hochschulen wird kaum erweitert. Das kann in vielen Fällen dazu führen, dass man aufgrund seiner Abiturnote keinen Studienplatz erhält. Übrigens ist das nicht auf Studiengänge mit einem NC beschränkt, denn auch bei der Studienplatzvergabe in anderen Studienfächern ist die Abiturnote in der Regel ausschlaggebend für die Studienplatzvergabe.

Ausnahmen hiervon bilden lediglich einige künstlerische Studienfächer, bei denen die Bewerber auf ihre individuelle Eignung hin überprüft werden. An einigen privaten Hochschulen kann die Vergabe von Studienplätzen ebenfalls unabhängig von der Abiturnote oder den vorhandenen Wartesemestern erfolgen. Sofern man die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums erfüllt, jedoch aufgrund seiner Abschlussnote keinen Studienplatz erhalten hat, kann eine Studienplatzklage sinnvoll sein.

Wie klagt man einen Studienplatz ein?

Ob eine Studienplatzklage Aussicht auf Erfolg hat, können erfahrene Rechtsanwälte einschätzen. Wer diese Option für sich in Betracht zieht, der sollte sich daher zunächst einen geeigneten Rechtsbeistand suchen. Dieser klärt in einem ersten Gespräch über die Möglichkeiten, das Vorgehen und die zu erwartenden Kosten auf. Sofern sich der Studienplatzbewerber für den Klageweg entscheidet, wird im Anschluss die Klage vom Rechtsanwalt vorbereitet.

Dazu werden üblicherweise Berechnungen zur möglichen und tatsächlichen Studiengangskapazität an der Hochschule vorgenommen und basierend darauf kann eine Strategie entwickelt werden. Im anschließenden Verfahren wird der Studienplatzbewerber durch seinen Rechtsanwalt vertreten und kann bestenfalls nach Abschluss des Verfahrens sein Wunschstudium aufnehmen.

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