GmbH Abwicklung: So geht man richtig vor

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Befindet sich eine GmbH in finanziellen oder rechtlichen Schwierigkeiten, kann eine Abwicklung der GmbH der einzig verbleibende Weg für die Gesellschafter sein. Was man rund um die Abwicklung einer GmbH wissen und dabei beachten sollte, das fasst unser Artikel zusammen.

Zu Beginn prüfen: Ist die GmbH Abwicklung der beste Weg?

Bevor sich die Gesellschafter einer GmbH für deren Abwicklung entscheiden, sollten zunächst alle Möglichkeiten geprüft werden. Unter Umständen ist trotz wirtschaftlich schlechter Lage auch ein Verkauf des Unternehmens umsetzbar. Dieser hätte den Vorteil, dass die hohen Auflagen eines Insolvenzverfahrens und der damit verbundene zeitliche Aufwand nicht eintreten. Ein Verkauf einer GmbH lässt sich in der Regel innerhalb weniger Wochen bis Monate vollständig durchführen.

Sollte ein Verkauf jedoch nicht möglich oder gewünscht sein, kann man die GmbH abwickeln. Hierbei sind bestimmte Formvorgaben und Fristen unbedingt einzuhalten, damit anschließend keine Haftungsrisiken bestehen. Externe Beratungsfirmen sind in genau solchen Fällen bei der GmbH Abwicklung behilflich.

Gründe für die Abwicklung einer GmbH

Grund für die Abwicklung einer GmbH ist häufig, dass offene Forderungen nicht mehr beglichen werden können und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage nicht in Sicht ist. Dadurch entsteht häufig ein hoher Druck auf die Gesellschafter, welche Verantwortung für ihre Angestellten und ihr unternehmerisches Handeln tragen. Solche wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind nicht selten mit einem hohen persönlichen Leidensdruck der Gesellschafter verbunden, weshalb die Abwicklung schließlich oft als Entlastung empfunden wird.

Geschäftsführer sind außerdem dazu verpflichtet, eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit der GmbH ohne realistische Aussicht auf Besserung der Situation innerhalb einer Frist von 21 Tagen in Form eines Antrags auf Insolvenz anzuzeigen.

Ob das tatsächlich erforderlich ist, sollte vorab mit Hilfe von erfahrenen Beratern für eine GmbH Abwicklung oder Insolvenzrecht gründlich geklärt werden. Soll der Insolvenzeröffnungsantrag gestellt werden, muss die GmbH anschließend rechtssicher und rechtskräftig liquidiert werden. Dazu gibt es eine Reihe unterschiedlicher Vorgaben und Verfahrensweisen, die unbedingt einzuhalten sind. Auch hierbei ist eine Begleitung durch Experten in der Regel unverzichtbar. Ein anderer Grund für die gewünschte Abwicklung einer GmbH kann sein, dass der Geschäftszweck nicht mehr erfüllbar ist. In solchen Fällen liegt in der Regel ein Gerichtsbeschluss zur Liquidation vor und muss anschließend umgesetzt werden.

Außerdem kann ein Gesellschaftervertrag bereits bei Gründung der GmbH mit einer Frist aufgesetzt werden. Ist diese Frist abgelaufen, kommt es ebenfalls zur Abwicklung der GmbH. Ebenso kann es der interne Wunsch der Gesellschafter sein, dass das Unternehmen abgewickelt wird. Ein solcher Wunsch tritt beispielsweise bei internen Streitigkeiten unter den Gesellschaftern mit großer Tragweite für das Unternehmen auf. In diesem Fall ist jedoch ein Gesellschafterbeschluss notwendig, welcher mit einer Dreiviertel-Mehrheit getroffen wurde. Ebenso können der Tod oder ernsthafte gesundheitliche Probleme eines Gesellschafters eine Abwicklung erforderlich machen.

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