Leasingfahrzeuge: Was bei einer Geschäftsreise ins Ausland beachtet werden muss

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Die allermeisten Firmenwagen werden als Leasingfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Das hat sowohl für das Unternehmen als auch für den Arbeitnehmer viele Vorteile steuerlicher und versicherungstechnischer Natur. Gleichsam bringt ein Leasingfahrzeug aber auch viele rechtliche Besonderheiten mit sich, die sich insbesondere bei einer Auslandsreise bemerkbar machen. Dieser Text zeigt, worauf geachtet werden muss.

Bei Auslandsreisen kommt es auf das Land an

Üblicherweise zahlt der Leasingnehmer bei einem Leasingfahrzeug die entsprechende Versicherung mit den Raten gleich mit. Selbstständige tragen also die Kosten dafür selbst, während sich Arbeitnehmer, denen ein Wagen zur Verfügung gestellt wird, über eine angemessene KfZ-Haftpflicht wenig Gedanken machen müssen. Das zählt auch für die meisten EU-Länder. In der Regel reicht eine normale KfZ-Haftpflicht vollkommen aus, um bei Schäden an einem Leasingfahrzeug im Ausland abgesichert zu sein, wenn es sich um Länder innerhalb der Europäischen Union wie Österreich, Italien, Spanien oder Belgien handelt.

Anders sieht das bei Nicht-EU-Ländern aus. Sollte die Reise beispielsweise nach Serbien oder in die Ukraine gehen, muss der Fahrer vorher klären, wie er versichert ist. Wichtig: Auch bei einer Durchreise durch die entsprechenden Länder sollte man jederzeit versichert sein. Wenn die geplante Route also durch ein Nicht-EU-Land führt: Fragen! In der Regel reicht es aus, wenn für solche Auslandsreisen eine sogenannte Internationale Grüne Versicherungskarte besorgt wird.

Diese kann kostenlos bei dem Versicherer beantragt werden, der auch die KfZ-Haftpflicht übernimmt und ist je nach Anbieter zwischen drei und fünf Jahren gültig. Die Karte enthält alle Kerndaten zum Fahrzeug und der Versicherung. Insbesondere sind auch die Kontaktdaten der Geschäftsstellen des Versicherers im Ausland vermerkt.

Was tue ich bei einem Schadensfall im Ausland?

Bei einem Schadensfall im Ausland reagiert man am besten so, wie man es in der Heimat auch tun würde. Bestenfalls verfügt der Unfallgegner ebenfalls über eine Grüne Karte, die man einfach abfotografieren kann. Wenn diese nicht vorhanden ist, sollten wenigstens das Kennzeichen, der Fahrzeugtyp und die persönlichen Daten des Unfallgegners notiert werden. Auch Fotos vom Unfallort und vom Schaden können später nützlich sein.

In jedem Fall sollte die Polizei eingeschaltet werden – in einigen Ländern ist das sogar bei jedem Verkehrsunfall Pflicht. Aus diesem Grund kann es nicht schaden, sich vor einer geplanten Auslandsreise über die Notfallrufnummern in den Ländern, die durchfahren werden, zu informieren und sie ggf. zu notieren.

Ein nützliches Dokument im Schadensfall ist weiterhin der sogenannte Europäische Unfallbericht. Dabei handelt es sich um ein zweisprachiges Dokument, in das alle wichtigen Informationen zum Unfallhergang eingetragen werden können und das am Ende beide Parteien unterschreiben. Mit dieser Unterschrift ist es ein rechtskräftiges Dokument, dass den Versicherungen beider Parteien weiterhilft und die Bearbeitung des Schadenfalls ggf. beschleunigt.

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