Arbeiten als Werkstudent: Das muss man wissen

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Wenn das Bafög oder der elterliche Unterhalt während des Studiums nicht genug Spielraum für die eigenen Wünsche lässt, dann suchen sich viele Studenten einen Job und arbeiten nebenbei. Das trifft auf etwa 60 Prozent der Studenten in Deutschland zu. Eine Möglichkeit der Arbeit neben dem eigenen Studium ist die Beschäftigung als Werkstudent. Wir klären auf, welche Regeln und Vorgaben es hierfür gibt, was man beachten muss und welche Vorteile sich daraus ergeben.

Vorgaben für die Tätigkeit als Werkstudent

Eine Beschäftigung als Werkstudent bietet viele Möglichkeiten und Vorteile. Trotzdem müssen Studenten hierbei auch einige Vorgaben beachten. So darf die Arbeitszeit bei einer Tätigkeit als Werkstudent wöchentlich nicht über 20 Stunden liegen. Ausnahmen gelten in den Semesterferien, wo es keine maximale Stundenzahl als Vorgabe gibt. Allerdings darf die Arbeitszeit pro Kalenderjahr in maximal 26 Wochen die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche überschreiten. Außerdem können im Einzelfall Sonderregelungen geprüft werden, wenn Studenten ausschließlich an Wochenenden oder in der Nacht arbeiten und dabei die Grenze von 20 Stunden überschreiten. Hierzu ist jedoch eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Unterschiede: Werkstudent, Minijob und Nebenjob

Warum sich ein Werkstudentenvertrag im Vergleich zu einem klassischen Nebenjob mehr lohnt, ist ganz einfach zu beantworten: Werkstudenten sind von der Sozialversicherungspflicht befreit und das gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens. Dadurch werden vom Bruttolohn weniger Kosten für Sozialleistungen abgezogen und es bleibt mehr Nettogehalt übrig. Bei gleicher Arbeitszeit in einem Nebenjob ohne Werksvertrag würden Sozialabgaben anfallen. Der größte Unterschied zum Minijob besteht darin, dass Studenten auch mehr als 450 Euro im Monat verdienen dürfen. Steuerpflichtig wird dann jedoch auch die Tätigkeit als Werkstudent.

Gehalt für Werkstudenten

Die Höhe der Vergütung für geleistete Arbeit als Werkstudent hängt stark von der Tätigkeit, der eigenen Qualifikation und dem Arbeitgeber ab. Es muss jedoch in jedem Fall der Mindestlohn gezahlt werden. In der Regel liegt der Stundenlohn für Werkstudenten zwischen 10 und 15 Euro. Steuern für die Tätigkeit als Werkstudent fallen dann an, wenn monatlich mehr als 450 Euro verdient werden. Allerdings profitieren auch Werkstudenten vom so genannten jährlichen Lohnsteuerfreibetrag, auf den keine Steuer anfällt.

Derzeit gilt ein Lohnsteuerfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro (Stand 2020). Wer mehr verdient, der muss auf den Überschuss Steuern abführen. Außerdem muss beachtet werden, dass ab einem monatlichen Verdient von 445 Euro keine Familien-Krankenversicherung mehr möglich ist. Die meisten Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren sind über ihre Eltern krankenversichert, also in der Familienkrankenversicherung berücksichtigt. Das ist bei einem Gehalt von mehr als 445 Euro pro Monat nicht möglich und es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 90 bis 150 Euro pro Monat je nach Versicherungsart und Anbieter an.

Urlaubsanspruch als Werkstudent

Wer einer Werkstudententätigkeit nachgeht, hat selbstverständlich auch einen Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitgeber kann die Urlaubstage in der Regel selbst festlegen, jedoch ist mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch für den Studierenden geltend. Auch wenn der Arbeitgeber keine entsprechende Klausel im Werkstudentenvertrag vermerkt haben sollte, gelten für Werkstudenten die gesetzlichen Vorschriften.

Laut Bundesurlaubsgesetz sind die Urlaubstage im Jahr abhängig von den geleisteten Arbeitstagen. Arbeitet man an einem Tag in der Woche, ist der Mindestanspruch auf vier Urlaubstage im Jahr festgelegt. Dieser Wert skaliert sich dementsprechend hoch. Bei fünf Arbeitstagen in der Woche hat man einen entsprechenden Anspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr.

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