Unternehmenstipps: Löhne legal und kosteneffizient optimieren

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„Lohnoptimierung“ klingt auf den ersten Blick nach windigen Tricks zur Verbesserung der Einkommenssituation. Das ist aber ein Trugschluss: Seit dem 1. Januar 2007 können Arbeitgeber pauschal besteuertes Arbeitseinkommen neben dem regulär geschuldeten Arbeitslohn entrichten dürfen? Mehr Netto auf dem Konto und zusätzlich attraktive Boni für Arbeitsalltag und Freizeit abgreifen? Klingt zu gut um wahr zu sein. Mit der richtigen Strategie zur Entgeltoptimierung ist das aber durchaus realisierbar.

Eine Unternehmensberatung kann dabei helfen, für die Mitarbeiter mehr aus dem Gehalt rauszuholen. Wie das funktioniert? Dank steuerfreier oder steuerbegünstigter Benefits zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben. Damit ist es möglich, für die Mitarbeiter vorzusorgen und dort zu investieren, wo es sich lohnt. Nicht zuletzt lässt sich mit einer Lohnoptimierung auch die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Dieser Artikel zeigt, wie das funktioniert.

Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Unternehmensberatung LohnOptimo bietet einen umfassenden Service, der letztlich für eine Win-Win-Situation sorgt. Der Arbeitgeber profitieren ebenso von einer Lohnoptimierung wie die Mitarbeiter. Die Entgeltumwandlung kann über vielerlei Wege erfolgen: Da dank der zahlreichen Bausteine der Entgeltumwandlung weniger Geld fließt, muss auch auf beiden Seiten weniger versteuert werden: Steuer- und Sozialabgabelasten sowie Arbeitgeberanteile werden nachhaltig reduziert.

Aufgrund anfallender Lohnzusatzkosten bietet die Entgeltoptimierung auch eine interessante Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Für viele Unternehmer ist die Lohnoptimierung auch ein Weg, sich bei den Mitarbeitern erkenntlich zu zeigen, ohne sich selbst in wirtschaftliche Bedrängnis zu bringen.

Steuergeförderte und sozialversicherungsfreie Entgelt- und Vorsorgemodule

Bei einer professionellen Entgeltoptimierung kann der Unternehmer aus 50 verschiedenen und individuell wählbaren Bausteinen Wählen. Zudem kann eine professionelle Unternehmensberatung auch die Implementierung begleiten und beratend zur Seite stehen. Die steuergeförderten und sozialversicherungsfreien Entgelt- und Vorsorgemodule lassen sich flexibel anpassen und können so auf das Profil des Unternehmens abgestimmt werden.

Auch die Mitarbeiter sind gefragt: Sie können sich ihre individuelle Wunschleistungen zusammenstellen – ganz nach persönlichen Vorlieben oder Bedürfnissen. So kann der Unternehmer sicher sein, das Beste für die Mitarbeiter herausgeholt zu haben. Das freut am Ende die gesamte Belegschaft und den Arbeitgeber. Eine gute Unternehmensberatung fungiert als Partner für das Unternehmen und handelt im besten Interesse des Auftraggebers. Die sogenannten Benefits zählen zu den entscheidenden Faktoren, die einen Arbeitgeber attraktiv machen.

Benefits sind nicht nur ein netter Zugewinn zum Nettolohn, sondern auch ein Zeichen von Wertschätzung dem eigenen Personal gegenüber. Durch die Nutzung dieses Potenzials kann der Unternehmer seinen Mitarbeitern zeigen, welchen Stellenwert sie in Ihrem Unternehmen haben. SmartOptimo ist ein Anbieter von Lohnoptimierungen, der als zuverlässiger Partner mit Fachkompetenz und einem Gespür für Trends wertvolle Unterstützung dabei leisten kann. Das Unternehmen arbeitet Hand in Hand mit der Personalabteilung und Ihrer Lohnbuchhaltung.

Aufgaben einer Lohnoptimierung

  • Datenaustausch mit Ihrer Lohnbuchhaltung und Personalabteilung
  • Steuerung aller beteiligten Dienstleister
  • Bestellung, Zustellung und Aufladung von Sachbezugskarten sowie Wertschecks
  • Führung einer digitalen Akte: Maßgeschneiderte Pakete
  • Durchführung von Workshops und Einzelberatungen
  • Organisation und Verwaltung von Zustimmungen, wo erforderlich
  • Information und Anpassung bei steuerlichen Änderungen sowie Beratung bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen

Aufgaben der Personalabteilung und Lohnbuchhaltung

  • Anpassung der Gehaltsabrechnungen und Einrichtung neuer Lohnarten
  • Überweisung Sachbezüge, Versicherungsbeiträge, Honorare
  • An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei Eintritt oder Austritt ins/aus dem Unternehmen
  • Verteilung der Sachleistungen an die Bezugsberechtigten

Staatlich geförderte Entgeltmodule

Die Rechtslage bei der Lohnoptimierung ist kompliziert. Deswegen sollte man dieses Anliegen ur den Profis überlassen. Eine professionelle Unternehmensberatung hat die erforderlichen Kenntnissen in Einkommensteuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Tarifrecht und ermöglicht eine dauerhafte Implementation von Lohnzusatzleistungen mit dem gewissen Etwas. Einige der angebotenen Module sind in gegen Barlohn umwandelbar, andere dürfen nur „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet werden.

Beispiele für geförderte Entgeltmodule

Monatlicher Sachbezug:

  • Prepaid Mastercard: Guthabenkarte zum Tanken und Einkaufen
  • Restaurant- und Einkaufsschecks: Dienstleitungs-Unternehmen als Partner

Handykostenzuschuss:

  • in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei

Finanzieller Gegenwert:

  • für Werbeflächenanmietung auf privatem PKW des Mitarbeiters

Vorsorgemodule zur Absicherung

Mit herausragenden Vorsorgeleistungen kann man als Unternehmer auch nachhaltig Fachkräfte langfristig im Unternehmen halten. LohnOptimo sorgt für maximale Sicherheit durch Empfehlung eines leistungsstarken Versicherers. Durch die Aufnahme von Vorsorgemodulen in die unternehmenseigene Lohnoptimierung setzt der Unternehmer ein Zeichen für soziale Verantwortung.

Betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung):

  • Beiträge nach §3 Nr. 63 EStG sind bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei (268,- € monatlich in 2019)
  • Gruppenvertragskonditionen: z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  • Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung
  • portabler Durchführungsweg: Möglichkeit zur Mitnahme des Vertrages zu jedem anderen Arbeitgeber in Deutschland sowie zur privaten Fortführung oder Beitragsfreistellung
  • Nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Betriebliche Krankenversicherung:

  • Verschiedene Wahlmodule: z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Krankentagegeld, Heilpraktiker, Sehhilfen, stationäre Behandlung etc.
  • Gruppenvertragskonditionen: ohne Gesundheitsprüfung
  • Private Weiterführung ist nach Firmenaustritt möglich o Keine Versteuerung der Leistungen

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