Seit dem 1. Januar 2018 ist das Thema Betriebsrente wieder in aller Munde. Mittels des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes möchte die Bundesregierung Arbeitgeber bei der Altersvorsorge wieder verstärkt in die Pflicht nehmen. Das klingt für Unternehmer zunächst nicht gerade attraktiv. Bein genaueren Hinsehen zeigt sich jedoch: Eine gut konzipierte Betriebsrente kann auch viele Potentiale entfalten.
Wie eine Betriebsrente für Arbeitnehmer sinnvoll ausgehandelt werden kann
Es gibt verschiedene Modelle, mit denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten können. Ein Beispiel: Bei der sogenannten Direktversicherung schließt der Unternehmer für die komplette Belegschaft Rentenversicherungsverträge ab. Darin ist beispielsweise eine Mindestrente festgeschrieben, die den Arbeitnehmern bei Eintritt in den Ruhestand zusteht. Den festgelegten Betrag führen die Arbeitnehmer bei Abschluss des Vertrages von ihrem Bruttogehalt ab und profitieren dann von einem gewissen Steuerfreibetrag diesbezüglich. Der Unternehmer kann selbst entscheiden, ob er bei diesem Modell der Betriebsrenten seinen Arbeitnehmern noch einen Zuschuss gewähren möchte.
Aber Achtung: Selbst bei diesem recht einfachen Modell können für den Arbeitnehmer erhebliche Risiken lauern. Grundsätzlich haben die Arbeitnehmer nämlich nicht nur die Möglichkeit, sondern auch unter Umständen ein Recht auf die Betriebsrente. Besser wäre es für Unternehmer also, wenn sie der Nachfrage nach einer betrieblichen Altersvorsorge zuvorkommen und einen kompetenten Partner beauftragen, die Verträge günstig und rechtssicher auszuhandeln.
Viele Unternehmer weichen dafür mittlerweile auf externe Spezialisten wie Auto bAV aus, die eine weitgehend automatisierte und digitalisierte Beratung bei Betriebsrenten anbieten (weitere Informationen auf autobav.org).
Warum überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge?
Dass Deutschland über eine betriebliche Altersvorsorge in ihrem jetzigen Zustand verfügt, ist keine Selbstverständlichkeit. Dem vorangegangen sind Jahrzehnte politischer Verhandlungen, die die verschiedenen Modelle heute möglich gemacht haben. Grundsätzlich soll die betriebliche Altersvorsorge vor allem den Arbeitnehmern einen Vorteil im Alter verschaffen, die sich rechtzeitig und freiwillig dazu verpflichten, vor dem Ruhestand auf einen Teil ihres Bruttolohns zu verzichten. Damit erhalten sie steuerliche Vergünstigungen.
Die Arbeitgeber können dieses Engagement weiter belohnen, indem sie die betriebliche Altersvorsorge bezuschussen. Für den Arbeitnehmer entstehen dabei nur auf den ersten Blick Kosten: Bei einer guten Planung ist es auch für ihn möglich, durch seine Beteiligung an der Betriebsrente Sozialversicherungsabgaben einzusparen. Außerdem ist nachgewiesen, dass eine Betriebsrente dafür sorgen kann, die Belegschaft nachhaltig an das Unternehmen zu binden und die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.
Sofern es richtig angewendet wird, kann mit dem Modell der Betriebsrente ein Vorteil für alle drei Parteien – Staat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber – entstehen. Langfristig entgehen dem Staat durch die steuerlichen Vorteile, die er Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch die betriebliche Altersvorsorge gewährt, zwar einige Einnahmen. Das gleicht sich jedoch in der Regel wieder aus, wenn die Arbeitnehmer dann in den Ruhestand gehen und von ihrem eigenen Ersparten profitieren, anstatt zusätzliche Sozialleistungen vom Staat anfragen zu müssen. Es handelt sich also – sofern das Modell klug angewendet wird – um eine Win-Win-Win-Situation.