Betriebliche Altersvorsorge

Im Alter...

Im Alter…

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung unaufhaltsam an. Aus Sicht des Einzelnen ist das grundsätzlich sicher positiv zu beurteilen. Denn der medizinische Fortschritt und die daraus resultierende ansteigende Lebenserwartung sind menschlich gesehen durchaus gut. Doch die wirtschaftlichen Folgen sind es, die eine enorme Herausforderung darstellen. Sicher gehört diese gesellschaftliche Entwicklung zu den größten Herausforderungen, welche die deutschen Sozialsysteme jemals zu meistern hatten. Da es zwangsläufig zu sinkenden Altersrenten kommen muss, kann der im Laufe des Lebens erreichte Lebensstandard nur dann gehalten werden, wenn zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird. Jeder sollte sich mit diesem Thema beschäftigen.

Um einen finanziellen Anreiz zu schaffen und zudem drohende Altersarmut zu verhindern, hat der Gesetzgeber unter anderem die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht. Dazu wurden alle nötigen gesetzlichen Regelungen im sogenannten Betriebsrentengesetz (§1) verankert. Voraussetzung für die Nutzung einer betriebliche Altersvorsorge ist ein Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dabei, seinem Angestellten eine spätere finanzielle Leistung zukommen zu lassen. Wie diese Leistung genau aussieht, kann je nach Arbeitgeber und Vertragsgrundlage sehr unterschiedlich sein. In der Regel handelt es sich um eine spätere Zusatzrente ab einem bestimmten Zeitpunkt. Aber auch Todesfallleistungen können beispielsweise eingeschlossen werden. Im Gegenzug leistet der Arbeitnehmer Eigenzahlungen, deren Höhe wiederum Einfluss auf die später fälligen Leistungen hat.

Doch warum per betrieblicher Altersvorsorge sparen bzw. sparen lassen? Der Grund liegt in der für den Arbeitnehmer möglichen Steuerersparnis. Denn anders als bei privater Altersvorsorge leistet der Angestellte alle Einzahlung aus dem Brutto- und nicht aus dem Nettolohn. Das bedeutet, dass er Steuerersparnisse genießt und zudem auch die auf die geleisteten Zahlungen sonst üblichen Sozialversicherungsabgaben einspart. Effektiv gestalten sich die Einzahlung in der Praxis so, dass der Arbeitnehmer meist nur ca. die Hälfte der Einzahlungen aus eigener „Finanzkraft“ leistet. Für ihn ergibt sich bereits dadurch ein enormer finanzieller Vorteil gegenüber den meisten privaten Vorsorgeverträgen. In diesem Rahmen wird oftmals auch von der sogenannten „Entgeltumwandlung“ gesprochen. Davon abgesehen, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf betriebliche Altersvorsorge hat, gibt es jedoch auch für den Arbeitgeber Anreize, diese betriebliche Vorsorge anzubieten. So wird auch ihm eine Steuerersparnis gewährt, da die seinerseits getätigten Zuzahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Zudem entfallen für die angelegten Gehaltsteile die Sozialversicherungspflichten, wodurch sich ebenfalls eine Ersparnis für den Arbeitgeber ergibt.

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