Lineare Abschreibung – Definition, Beispiele und Formeln

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Abschreibungen sind ein Begriff aus dem betrieblichen Rechnungswesen. Über Abschreibungen können Wertminderungen von Wirtschaftsgütern in der Bilanz dargestellt werden – daher wird dieser Vorgang auch bilanzielle Abschreibung genannt. Dies geschieht über eine Gewinn- und Verlustrechnung, da eine Abschreibung eine Aufwendung darstellt, die den Gewinn des Unternehmens senken. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Wertminderungen planmäßig oder außerplanmäßig sind.

Planmäßige Abschreibungen sind in der Regel Wertminderungen einer Sache die durch regelmäßigen Gebrauch entstehen, können aber auch auf nicht direkt abnutzbare Vermögensgegenstände wie Lizenzen oder Patente angewendet werden. Jedem Vermögensgegenstand wird hierbei eine voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt, die üblicherweise in einem Katalog festgeschrieben ist.

Die lineare Abschreibung

Jährlich wird der Wert des Vermögensgegenstandes entsprechend einer im Vorfeld ermittelten Abschreibungsart gekürzt. Außerplanmäßige Abschreibung umfassen, wie der Name bereits vermuten lässt, außerplanmäßige Ereignisse, die den Wert des Vermögensgegenstandes senken. Als Beispiel kann hier ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug genannt werden. Durch den Unfall, der planmäßig nicht einberechnet werden kann, verringert sich der Wert des Kfz und muss entsprechend bilanziell als Aufwand und somit als Verlust dargestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit den Werteverzehr darzustellen ist die kalkulatorische Abschreibung. Diese versucht, im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung, den tatsächlichen Verlust durch Gebrauch darzustellen. Die tatsächliche Nutzungsdauer wird hierbei möglichst präzise kalkuliert und nicht einer vereinheitlichten Tabelle entnommen. Das Gesetz (hier das Handelsgesetzbuch, § 253 Abs. 3 HGB) beschreibt den Vorgang der Abschreibung wie folgt: „Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.“

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Um den Werteverlust bilanziell darzustellen, muss der Vermögensgegenstand mittels einer vorher festgelegten Methode abgeschrieben werden. Grundsätzlich gibt es mehrere verschiedene Arten der Abschreibung. Die üblichsten sind:

  • die lineare Abschreibung
  • die degressive Abschreibung
  • die leistungsabhängige Abschreibung

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Methoden. Die nachfolgend genannten Beispiele und Formeln beschäftigen sich jedoch ausschließlich mit der linearen Abschreibung, da diese in der Praxis am häufigsten angewendet wird oder, wie z. B. bei Städten und Gemeinden, sogar rechtlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu § 35 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).

Formel der linearen Abschreibung und Beispiele

Die lineare Abschreibung wird im Regelfall bei planmäßigen Abschreibungen verwendet, da die Abschreibungswerte konstant über die festgeschriebene Nutzungsdauer verlaufen. Da sich die Abschreibungswerte während der gesamten Nutzungsdauer nicht ändern, liegt eine Linearität vor die dem Ganzen ihren Namen gibt. Die Formel für die lineare Abschreibung lautet:

Abschreibungshöhe = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten / Nutzungsdauer

Um die Theorie ein wenig zu verdeutlichen, folgt nun ein praktisches Beispiel:

  • Firma A schafft zum 01.01.2018 einen neuen PKW für Dienstfahrten an. Die Anschaffungskosten betragen 27.000 €. Das Fahrzeug hat gemäß Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren.
  • Berechnet werden soll die lineare jährliche Abschreibung und der Restbuchwert für die gesamte Nutzungsdauer auf Grundlage des Anschaffungswertes.
  • Abschreibungshöhe (x) = 27.000 € (Anschaffungswert) / 6 Jahre (Nutzungsdauer) ; X = 4.500 € Abschreibungshöhe pro Jahr
JahrAbschreibungsbetrag in EURRestbuchwert in EUR
2018450022500
2019450018000
2020450013500
202145009000
202245004500
202345000

Geht man davon aus, dass am Ende der Nutzungsdauer ein Ersatzgegenstand besorgt wird, muss, aufgrund der sich stetig ändernden Marktlage, eine Rückbildung für das Wirtschaftsgut bereitgehalten werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Ersatzwirtschaftsgut in Art und Güte vergleichbar sein muss.

Um bei dem oben genannten Beispiel zu bleiben: Wird ein Kombi der mittleren Preisklasse als Dienstwagen besorgt, so kann für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes am Ende der Nutzungsdauer nicht mit der Ersatzbeschaffung eines Sportwagens gerechnet werden. Hieraus ergibt sich demnach ein zweites Beispiel:

  • Firma A schafft zum 01.01.2018 einen neuen PKW für Dienstfahrten an. Die Anschaffungskosten betragen 27.000 €. Das Fahrzeug hat gemäß Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren.
  • Berechnet werden soll die lineare jährliche Abschreibung und der Restbuchwert für die gesamte Nutzungsdauer auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes. Es ist von einer jährlichen Preissteigerung in Höhe von 600 € auszugehen.
JahrWiederbeschaffungswert in EURAbschreibungsbetrag in EURRestbuchwert in EUR
201827000450022500
201927600460018500
202028200470014400
202128800480010200
20223440049005900
20233400050001500

Der Wiederbeschaffungswert ist jedoch eine Größe, auf die verschiedene Einflussfaktoren Auswirkungen haben können. Obwohl das Wirtschaftsgut bilanziell nach der Nutzungsdauer abgeschrieben wurde und somit kein buchhalterischer Restwert mehr besteht, kann durch Veräußerung gegebenenfalls noch ein Erlös erzielt werden. Dieser Verkaufserlös kann direkt wieder in das Ersatzgut investiert werden.

Des Weiteren ist es schwer den genauen Wiederbeschaffungswert zu bestimmen, da Schwankungen am Markt sowohl höhere als auch niedrigere Preissteigerungen zur Folge haben können. Weiterhin zwingt eine technische Weiterentwicklung bestimmter Güter das Unternehmen eventuell dazu kein Gut in gleicher Art und Güte, sondern ein effizienteres zu besorgen.

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