Arbeitsrecht wird in Zukunft wohl noch komplexer

© fotolia.com

In der deutschen Wirtschaftswelt gibt es Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in der unterlegenen Position ist, sorgt das Arbeitsrecht für einen gerechten Ausgleich der oftmals widerstreitenden Interessen.

Es gibt zwei Rechtsbereiche

Somit dient das Arbeitsrecht dem besseren Schutz des Arbeitnehmers. Gegliedert ist es in zwei verschiedene Rechtsbereiche. Zum einen in das individuelle Arbeitsrecht. Hier sind die Arbeitsbedingungen geregelt. Das betrifft beispielsweise die Arbeitszeit, den Kündigungsschutz oder auch die Regelungen zur Teilzeit. Zum anderen gibt es das kollektive Arbeitsrecht. Hier ist das Verhältnis der Arbeitnehmer als Kollektiv zu den Arbeitgebern gesetzlich geregelt.

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Tarifverträge. Das erfolgt mittels Gesetzen und Verordnungen. Das Arbeitsrecht umfasst auch alle Regelungen, die die Zahlung von Sozialleistungen in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis betreffen. Das zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Fachanwälte für Arbeitsrecht sind spezialisierte Experten

Das Arbeitsrecht ist eines der wichtigsten und größten Rechtsgebiete. Arbeitnehmer kommen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit mit diesem Rechtsgebiet automatisch in Kontakt. Es gibt in Deutschland eine hohe Beschäftigungsquote. Die hohe Zahl an Arbeitnehmern zeigt, wie wichtig gerade das Arbeitsrecht für die Rechte der Arbeitnehmer ist. So gibt es Rechtsanwälte, die sich auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Kommt es zu einem Streit mit dem Arbeitgeber, so stehen dem Beschäftigten Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind zuständig für alle Belange rund um das Thema Arbeitsrecht. Hierbei geht es überwiegend um den Schutz von Arbeitnehmern – wie etwa die Verhinderung von schlechte Arbeitsbedingungen.

Was sind arbeitsrechtliche Vorschriften?

Vie­le ar­beits­recht­li­che Regelungen werden oftmals gar nicht vom Ge­setz­ge­ber aufgestellt. Vielmehr stammen diese von den Betriebsparteien, den Ge­werk­schaf­ten oder den Ar­beit­ge­ber­verbänden. Da­her gibt es im Ar­beits­recht vie­le ver­schie­de­ne Re­ge­lungen und keine einheitliche Regelung in Form eines Arbeitsvertragsgesetzbuches, so wie es im Bereich des Zivilrechts in Form des Bürgerlichen Gesetzbuch der Fall ist. Der Gesetzgeber ist bemüht dies zu ändern, doch entsprechende politische Mehrheiten haben sich noch nicht gefunden.

Geprägt durch umfassende Rechtsprechung

Das Arbeitsrecht zeichnet sich daneben durch eine vielseitige und umfassende Rechtsprechung aus. Gerade auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts gibt es viele sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. So wie beispielsweise der Rechtsbegriff des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB hinsichtlich einer außerordentlichen Kündigung. Bei solchen unbestimmten Rechtsbegriffen sind dann die Gerichte gefordert. Diese legen dann im Streitfall diese Begriffe aus.

Arbeitswelt verändert sich stark

Der Bereich Arbeit ist über die letzten Jahre und Jahrzehnte durch große Veränderungen geprägt. Hierdurch entstehen neue Formen von Beschäftigung und Entlohnung. Dadurch wird auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer komplexer und sorgt für besondere Anforderungen im Bereich des Arbeitsrechts.

You may also like...