Freibeträge für Witwen- und Witwerrenten steigen ab Juli 2018

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Eine Rentenerhöhung erhalten alle Bezieher einer gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Sie steigt um 3,22 Prozent in Westdeutschland sowie 3,37 Prozent in Ostdeutschland. Zum gleichen Zeitpunkt klettert auch der Freibetrag als Hinzuverdienst für den Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente zu seiner gesetzlichen Rente. Dadurch kommt es zu keinem Abzug der Rentenbezüge.

Nur wenn die Einkünfte eines Hinterbliebenen unter einem bestimmten Freibetrag liegen, werden gesetzliche Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten ohne Abschläge ausgezahlt. Der Freibetrag wird additional um das 5,6-Fache des Rentenwertes pro Kind erhöht, wenn der Abnehmer einer Hinterbliebenenrente noch Kinder erzieht. Die jährliche Anpassung der Renten findet immer zum 1. Juli statt und Freibeträge erhöhen sich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Höherer Freibetrag zum 1. Juli 2018

Der Rentenwert steigert sich ab dem 1. Juli 2018 in Westdeutschland von ehemals 31,03 Euro auf 32,03 Euro in den Bundesländern Ostdeutschlands von ehemals 29,69 Euro auf 30,69 Euro. Dadurch klettert der Freibetrag für den Hinzuverdienst im selben Augenblick von 819,19 Euro auf 845,59 Euro in den alten Bundesländern und von 783,82 auf 810,22 Euro in den neuen Bundesländern.

Für jedes Kind mit einer gesetzlichen Waisenrente erhöht sich der Freibetrag von 173,77 Euro auf 179,37 in den westlichen Bundesländern sowie von 166,26 Euro auf 171,86 in den östlichen Bundesländern. Sämtliche minderjährigen und volljährigen Kinder mit einem Anspruch auf die gesetzliche Waisenrente, können seit 2015 ohne Limit hinzuverdienen. Dies führt zu keinerlei Abzügen bei der Rente.

Der Freibetrag ist mit dem Wohnsitz des Rentenempfängers gekoppelt. Die differenzierenden hohen Freibeträge können sich bei einem Umzug zwischen den alten und neuen Bundesändern ändern und somit kann sich die Rentenhöhe dadurch ebenfalls verändern.

Nachrechnen ist lohnenswert

Bei Erhalt des neuen Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente sollte präzise nachgerechnet werden, ob die angegebenen Werte stimmen und ob die Einkommensanrechnung vom Gesetzgeber akkurat erfolgt. Rentenberater mit besonderen Kenntnissen auf diesem Gebiet sind eine Hilfe. Sie kennen die Fallen und Kniffe bei der Anrechnung von Einkommen.

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