Fast jeder Selbständige besitzt einen Firmen-Pkw und nutzt diesen täglich, um von einem Termin zum nächsten zu gelangen. Egal, ob es sich dabei um ein Kundengespräch oder um ein Meeting mit Geschäftspartnern handelt, der Firmenwagen ist ständig im Einsatz.
Zwar handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Firmenwagen, allerdings wird generell davon ausgegangen, dass Sie Ihren Firmen-Pkw auch privat nutzen. Für Ihre Privatfahrten wird daher ein Privatanteil ermittelt, der regelmäßig durch die 1 %-Regelung berechnet wird. Hierbei wird 1 % des Bruttolistenpreises Ihres Fahrzeugs als Eigenanteil angesetzt.
Allerdings zahlt heute kaum ein Unternehmer beim Kauf eines Firmenwagens den Bruttolistenpreis, denn dank zahlreicher Rabatte ist der tatsächliche Kaufpreis meist erheblich geringer. Mit der 1 %-Regelung versteuern Sie also einen Wert, den Sie gar nicht bezahlt haben. Insbesondere, wenn Sie einen gebrauchten Pkw erwerben, ist die Diskrepanz zwischen dem Bruttolistenpreis und dem tatsächlichen Kaufpreis besonders hoch. Aus diesem Grund ist die 1 %-Regelung eine sehr kostspielige Methode zur Berechnung des Eigenanteils.
Wenn Sie Steuern sparen möchten, sollten Sie die 1 %-Regelung meiden und ein Fahrtenbuch führen. Einen entsprechenden Vordruck können Sie in jedem gut sortieren Schreibwarenladen erwerben. In diesem Büchlein sollten Sie stets alle durchgeführten Fahrten getrennt nach geschäftlicher und privater Veranlassung notieren. Am Jahresende kann dann der genaue Eigenanteil ermittelt werden.
Jede noch so kurze Fahrt genau zu notieren, kann sehr zeitaufwendig sein und auch die Anforderungen der Finanzbehörde an ein Fahrtenbuch sind recht hoch. So sollte es sich bei Ihrem Fahrtenbuch tatsächlich um ein Buch und nicht um eine Loseblattsammlung handelt. Außerdem ist das Fahrtenbuch zeitnah zu führen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Datum
- Ort bei Fahrtbeginn
- Fahrtziel
- aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner
- Anlass der Fahrt
- Gesamtkilometerstand am Ende der Fahrt
Zudem sollten Sie auch daran denken, Ihre Privatfahrten zu notieren. Hierfür können die Ortsangaben und der Anlass der Fahrt entfallen. Wenn Sie nicht jeden Tag Ihre zahlreichen Fahrten in ein Heft eintragen möchten, können Sie auch ein GPS-gestütztes Fahrtenbuch verwenden. Dieses ist vom Finanzamt anerkannt und wird mangels Manipulationsmöglichkeiten nur in den seltensten Fällen beanstandet. Ein solches GPS-gestütztes Fahrtenbuch ist äußerst zeitsparend und sehrt praktisch, da es neben den Kilometerangaben auch den Startort und das Ziel durch GPS hinterlegt. Ganz gleich, ob Sie Ihre Fahrten von Hand eintragen oder ein GPS-gestütztes Gerät verwenden, mit dem Führen eines Fahrtenbuches können Sie die 1%-Regelung umgehen und somit jede Menge Steuern sparen.