Die Hausratversicherung

Quelle: Rainer Sturm / pixelio.de

Wir Deutschen versichern unseren Besitz gern gegen fast alle Eventualitäten des Lebens. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Hausratversicherung. Sie schützt alle zum sogenannten Hausrat gehörenden Gegenstände vor Beschädigung und Verlust durch Diebstahl. Wie genau der Schaden entstanden ist, ist dabei relativ unerheblich. Neben Feuer sind auch Hagel, Sturm und Leitungswasser als Schädigungsarten abgesichert. Zudem können Fahrräder optional abgesichert und auch mögliche Überspannungsschäden eingeschlossen werden. Der Hausrat umfasst alle Gegenstände des Haushaltes, die dem Gebrauch oder Verbrauch dienen und ersetzt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Gegenstandes. Das bedeutet, dass die Versicherung im Fall der Fälle die Anschaffung der betroffenen Sache in gleicher Art und Güte ermöglicht.

Die Versicherungssumme: Wichtig für effektiven Schutz

Bei Antragstellung zur Hausratversicherung legen Versicherer und Antragsteller eine Versicherungssumme fest. Diese gilt praktisch als Höchstgrenze für spätere Entschädigungen. Idealerweise sollte diese Summe dem ungefähren Wert des gesamten Hausrates entsprechen. Wäre die Versicherungssumme höher als der Wert des Hausrates, spricht man von einer Überversicherung, was unnötige Kosten für den Versicherten bedeutet. Eine zu niedrige Versicherungssumme hingegen bedeutet eine Unterversicherung. Das wiederum bringt einen zu geringen Schutz für den Versicherten mit sich. Wichtig: Versicherer empfehlen, eine Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnraum festzulegen. In diesem Falle sprechen Versicherer einen Unterversicherungsverzicht aus. Das bedeutet, dass die Versicherung auch im Falle kleinerer Schäden keine prozentuale Erstattung der Schäden, sondern einen kompletten Wertausgleich vornimmt. Denn würde sich ohne einen solchen Unterversicherungsverzicht im Schadensfall eine Unterversicherung herausstellen, dann würden Versicherer auch Kleinstschäden nur anteilig erstatten. Zwei Beispiele sollen diesen Sachverhalt näher erläutern:

Beispiel1:

Wert des Hausrates: 30.000 Euro
Versicherungssumme: 20.000 Euro
Schadenshöhe: 1.000 Euro
kein Unterversicherungsverzicht

1000 Euro Schaden x 66,66% = 666,66 Euro Erstattung

In diesem Falle würde die Versicherung lediglich 666,66 Euro des entstandenen Schadens ausgleichen, da kein Unterversicherungsverzicht vorlag.

Beispiel2:

Wert des Hausrates: 30.000 Euro
Versicherungssumme: 20.000 Euro
Schadenshöhe: 1.000 Euro
Unterversicherungsverzicht liegt vor

1.000 Euro Schaden x 100% = 1.000 Euro Erstattung

Da ein Unterversicherungsverzicht vorliegt, erstattet der Versicherer auch 100% des entstandenen Schadens.

Selbstbehalte: Eine Möglichkeit der Beitragsersparnis

Im Gegenzug zum Schutz durch die Hausratversicherung ist für den Versicherten die Zahlung einer sogenannten Versicherungsprämie erforderlich. Diese von allen Versicherten entrichteten Prämien decken letztlich die dem Versicherer entstehenden Kosten für Schadensregulierung und Verwaltung. Bereits für um 100 Euro Jahresprämie sind dabei Hausratversicherungen mit attraktiven Leistungen möglich. Die Höhe der zu zahlenden Prämie hängt jedoch letztlich von der Höhe der gewählten Versicherungssumme ab. Um den Beitrag insgesamt geringer zu halten, können Versicherte bei Antragstellung einen Selbstbehalt vereinbaren. Dieser legt fest, dass der Versicherte im Schadensfall eine Eigenleistung vornimmt. Ein Selbstbehalt von 250 Euro beispielsweise würde bedeuten, dass der Versicherte in jedem Schadensfall diesen Eigenbeitrag leistet. Das wiederum führt letztlich dazu, dass ein Schaden bis zu dieser Grenze gar nicht erst über die Versicherung abgerechnet werden kann. Das vermindert nicht nur das Risiko des Versicherers. Wichtiger ist diesem dabei eher, dass der Arbeitsaufwand im Rahmen von Kleinstschäden entfällt, was zu einer deutlichen Kosteneinsparung führt. Aus diesem Grund sind die Beiträge von Hausratversicherungen teils deutlich niedriger, wenn ein Selbstbehalt des Versicherten besteht. Weitere Informationen zum Thema gibt es zum Beispiel auf die-hausratversicherung.eu nach zu lesen.

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