Die Lebensversicherung

Quelle: Gerd Altmann / pixelio.de

Viele Menschen unterschätzen die Wichtigkeit der finanziellen Absicherung gegen die Folgen eines Todesfalles. Doch gerade für Familien mit Kindern, die noch wirtschaftlich abhängig sind, ist es durchaus wichtig, dahin gehend vorzusorgen. Oftmals sind die finanziellen Folgen dramatisch, wenn das Gehalt eines Verdieners plötzlich weg fällt. Vor allem im Rahmen einer bestehenden Baufinanzierung, die regelmäßige Verpflichtungen verursacht, sind die Folgen äußerst negativ. Nur selten können die Kreditraten in diesem Fall weiter gezahlt werden: Ein Verkauf des Wohneigentums ist dann kaum vermeidbar. Um eine Absicherung vorzunehmen, kann eine Lebensversicherung genutzt werden. Diese zahlt eine festgelegte Todesfallsumme aus, wenn der versicherten Person etwas zustößt. Dabei existieren jedoch zwei verschiedene Arten der Lebensversicherung – die kapital bildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung – Reine Vorsorge

Als wohl bekannteste Art der Lebensversicherung sichert die Risikolebensversicherung lediglich den Todesfall ab. Sie gehört zur Gruppe der Risikoversicherungen. Das bedeutet, dass dem Versicherten nur bei Eintreten des Versicherungsfalles – also hier dem Todesfall – Kapital ausgezahlt wird. Eine Ansparung von Kapital findet praktisch nicht statt. Wie bei Lebensversicherungen üblich, gilt der Schutz für einen gewissen festgelegten Zeitraum. Tritt der Versicherungsfall nie ein, sind die vom Versicherten gezahlten Beiträge praktisch hinfällig. Aus diesem Grund spricht man im Rahmen der Risikolebensversicherung auch von sogenannten Risikoprämien, die der Versicherte entrichtet. Sie decken lediglich das Todesfallrisiko des Versicherers ab.

Die kapital bildende Lebensversicherung

Im Gegensatz zur reinen Risikolebensversicherung schützt die kapital bildende Lebensversicherung nicht nur vor einem möglichen Todesfall. Vielmehr handelt es sich quasi um eine Kombination von Todesfallabsicherung und Altersvorsorge. Denn nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Absicherungszeitraumes wird das gesparte Kapital ausgezahlt. Je nach vertraglicher Gestaltung und Ertragssituation kann es durchaus dazu kommen, dass deutlich mehr ausgezahlt wird, als vom Versicherten während der Laufzeit eingezahlt wurde. Das hängt vor allem von der gewünschten Absicherungshöhe ab.

Was die steuerliche Behandlung der Erträge angeht, bietet die kapital bildende Lebensversicherung einen steuerlichen Vorteil. So sind alle Erträge hälftig steuerfrei, wenn zwei Bedingungen eingehalten werden. Das ist zum einen, dass der betreffende Vertrag frühestens erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Zu anderen muss der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden haben. Bis Ende 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalbildung bieten sogar eine komplette steuerfreie Auszahlung der erwirtschafteten Gewinne.

Welche Variante der Lebensversicherung ist geeignet?

Der große Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und kapital bildender Lebensversicherung liegt wie bereits beschrieben darin, dass letztere Versicherung Kapital an spart. Eine Altersvorsorge kann demnach nur mittels kapital bildender Versicherung erfolgen. Wer hingegen lediglich das Todesfallrisiko absichern möchte, sollte auf die Risikolebensversicherung zurückgreifen. Im Rahmen eines solchen Vertrages sind Absicherungen mittels deutlich niedrigerer Beiträge möglich, da gegenüber der kapital bildenden Lebensversicherung kein Kapital angespart wird. Vor allem junge Familien mit Kindern, die meist noch kein hohes laufendes Einkommen besitzen und trotzdem einen Todesfallschutz möchten, ist die Risikolebensversicherung absolut geeignet.

You may also like...