Rundfunkbeitrag (GEZ): Befreiung für Auszubildende, Studenten & Co.

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Die GEZ-Gebühr existiert seit dem Jahre 2013 als Haushaltsumlage. Besser bekannt ist sie unter den Namen Rundfunkbeitrag oder Beitragsservice. Bis zum Jahre 2013 mussten jene Personen, welche keinen Radioempfang benutzten und keinen Fernseher besaßen, keine Zahlungen entrichten. Dies wurde im Jahre 2013 verändert. Seit dato muss auch jener bezahlen, der den Radioempfang nicht benutzt und keinen Fernseher besitzt.

Es gibt aber einige Personengruppen, welche von der Zahlungspflicht ausgenommen werden. Dies sind Bürger mit geringem Einkommen, Studenten, Schüler und Menschen mit einem beeinflussenden Handicap. In diesem Beitrag erhalten Sie jede Menge Informationen über den Rundfunkbeitrag und die Befreiung für Auszubildende.

Befreiung von dem Rundfunkbeitrag (GEZ) für Auszubildende & Co.: Die Voraussetzungen

Die Befreiung von dem Rundfunk kann nur dann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hin und wieder kann es sich auch auf die anderen Personen auswirken, welche im Haushalt leben. Ein erwachsenes Kind, welches eine Behinderung hat, kann sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Sollte es von den Eltern im selben Haushalt gepflegt werden, müssen auch diese keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Sollte es dazu kommen, dass das Kind zum Beispiel im Zuge eines betreuten Wohnens alleine lebt, kann es sich selbstverständlich auch von der Beitragspflicht befreien lassen.

Es ist sehr wichtig, dass vor allem bei Menschen mit einem Handicap sowie Senioren mit geringem Einkommen darauf hingewiesen werden, dass sie eine Befreiung beantragen können. Eine betreuende Person, zum Beispiel aus der Familie, sollte unbedingt dabei behilflich sein, der Person bei dem umfangreichen Antrag samt zahlreichen Nachweisen zu helfen. Es ist wichtig zu wissen, dass niemand automatisch von der Beitragspflicht befreit wird. Die Personen müssen sich selbst darum kümmern und befreien lassen.

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?

Einige Personengruppen können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Behörde die Antragsstellung zuerst überprüfen muss. De Befreiung wird ab Antragsstellung gewährt. Damit ein Mahnverfahren vermieden werden kann, sollte die Gebühr zuerst fristgerecht bezahlt werden. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die Beiträge, welche zu viel bezahlt wurden, wieder zurückerstattet. Befreien lassen können sich folgende Personengruppen:

  • Einkommensschwache Haushalte
  • Menschen mit Behinderung
  • Schüler, Studenten und Auszubildende

Einkommensschwache Haushalte

Es muss beachtet werden, dass das Einkommen aller Mitglieder des Haushalts zusammengerechnet wird. Empfänger von Arbeitslosengeld II gelten automatisch als einkommensschwach und können sich von den Gebühren befreien lassen. Außerdem können auch Rentner mit einer Mindestrente eine Befreiung beantragen. Weiters können sogar Geringverdiener eine Befreiung beantragen. Hier muss jedoch beachtet werden, dass das tatsächliche Einkommen entscheidet, ob die Befreiung bestätigt wird.

Menschen mit Behinderung

Menschen, welche ein Handicap aufweisen, können sich aus verschiedenen Gründen auch von der Beitragspflicht befreien lassen. Die Befreiung wird vor allem bei Menschen genehmigt, die aufgrund ihrer Behinderung den Hörfunk oder das Fernsehen nicht richtig wahrnehmen können. Dies betrifft vor allem blinde Menschen, Schwerstbehinderte, Menschen mit einer schweren Hörbehinderung sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung, welche die Inhalte nicht richtig erfassen können.

Schwerbehinderte Menschen müssen unabhängig von dem Einkommen einen Beitrag von 5,83 Euro pro Monat bezahlen. Der Schwerbehinderte muss über einen Ausweis verfügen, welcher den Vermerk „RF“ aufweist. Weiters ist eine Behinderung von mindestens 80 Prozent erforderlich.

Schüler, Studenten, Auszubildende

Sollte es dazu kommen, dass erwachsene Kinder alleine leben und sich noch in der Ausbildung befinden, können diese sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn ein geringes Einkommen besteht. Dieses lässt sich zum Beispiel durch das Beziehen von Beihilfen wie BAFÖG oder BAB belegen.

Wie läuft die Antragsstellung zur Befreiung der Beitragspflicht ab?

Die Antragsstellung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die Anforderung des Antrags kann direkt bei der Rundfunkgebühren-Zentrale erfolgen. Anschließend wird das Formular mit den Unterlagen gemeinsam per Post an den Betroffenen geschickt. Dieser kann das Ganze ausgefüllt wieder per Post zurückschicken. Als Datum der Antragsstellung ist hier das Datum des Poststempels zu werten. Alternativ kann der Antrag aber auch online ausgefüllt und übermittelt werden. Folgende Unterlagen sind im Normalfall einzureichen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen

Es kann vorkommen, dass die Zentrale noch weitere Unterlagen verlangt. Die Wartezeit kann bis zu mehreren Wochen betragen, je nachdem wie viele Anträge in dem Moment eingehen.

Wie lange wird der Antrag normalerweise bewilligt?

Wie lange die Befreiung bewilligt wird, ist davon abhängig, welche Ursache dafür vorliegt. Je nachdem welche Ursache vorliegt, wird die Rundfunkgebühren-Zentrale nach einem Ablauf von drei bis fünf Jahren erneut anfragen und neue Nachweise einfordern. Sollte es sich um Bezieher von einer Sozialleistung beziehungsweise von geringem Einkommen handeln, erfolgt die Bewilligung meist nur für ein Jahr. Nach diesem Jahr müssen neue Einkommensnachweise vorgelegt werden.

Welche Maßnahmen können bei einer Ablehnung des Antrags durchgeführt werden?

Sollte es dazu kommen, dass der Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags abgelehnt wird, steht dem Antragssteller das Recht zu, Widerspruch einzulegen. Der Zeitraum, in dem der Widerspruch eingelegt werden kann, wird auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt. Dieser Zeitraum beträgt meist einen Monat. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Widerspruch nur dann Erfolg haben wird, wenn bei der Antragsprüfung Unterlagen nicht berücksichtigt worden sind oder die Berechnung fehlerhaft ausgeführt wurde. Sollte ein Zweifelsfall vorliegen, ist es sinnvoll, einen Widerspruch zu stellen, da dann der komplette Antrag erneut geprüft wird.

Wie hoch sind die Rundfunkgebühren und in welchem Zeitraum müssen sie bezahlt werden?

Die Rundfunkgebühren machen monatlich 17,50 Euro aus. Diese Summe muss pro Haushalt bezahlt werden. Dies bedeutet, es wird ein Haushaltsvorstand ermittelt, welcher anschließend für die Zahlung der Gebühr verantwortlich ist. Es kann selbst entschieden werden, ob der Beitrag selbst überwiesen wird oder per Einzugsermächtigung bezahlt wird. Der Beitrag muss alle drei Monate bezahlt werden. Sollte es dazu kommen, dass die Rundfunkgebühren nicht bezahlt werden können, kommt es zu einem Mahn- und anschließend Vollstreckungsverfahren. Eine Befreiung von den Gebühren kann auch nachträglich erfolgen.

 

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