Unternehmensformen: Estnische Private Company Limited gründen

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Die estnische Hauptstadt Tallin wächst immer mehr zur innovativen Technikhochburg Europas heran.

Jahr für Jahr steigt die Zahl der Selbständigen in freien Berufen in Deutschland an – 2018 gab es insgesamt rund 1,41 Millionen. Um eine gute Geschäftsidee erfolgreich umsetzen zu können, benötigt man einerseits einen ausgefeilten Businessplan. Andererseits spielt die jeweilige Rechtsform eine Rolle. Innerhalb unseres Landes kann beispielsweise

  • ein Einzelunternehmen,
  • eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • eine Eintragung als Kaufmann (e.K.),
  • eine offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • ein Kommanditgesellschaft (KG) oder
  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

gewählt werden. Darüber hinaus ist es in Deutschland aber auch möglich, eine estnische Private Company Limited oder englische Limited zu gründen. Jeder digitale Einwohner Estlands (e-Resident) kann seit Dezember 2014 in Estland ein Unternehmen gründen.

Vorteile eines Start-ups in Estland gegenüber einer deutschen Kapitalgesellschaft

  1. In Estland besteht die Möglichkeit, innerhalb von 18 Minuten eine Geschäftsgründung vorzunehmen. Damit steht es in Bezug auf die Schnelligkeit an erster Stelle weltweit. Sie kann digital erfolgen, weder ein Notar noch eine Reise in das Land sind erforderlich.
  2. Geschäftstätigkeiten können ausschließlich online vorgenommen werden. Die Erstellung und Aufbewahrung von physischen Dokumenten fällt daher nicht an. Unterschriftsleistungen finden über eine Smart-ID oder die e-Residency-Card statt. Die Adresse der Firma wird vom Serviceprovider zur Verfügung gestellt. Dieser sorgt außerdem für das Scannen des Postverkehrs, deren Weiterleitung sowie die Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften. So lässt sich von überall aus der Welt das estnische Unternehmen verwalten.
  3. Das Stammkapital liegt bei einem geringen Minimum von 2.500 Euro. Es kann, muss aber nicht direkt eingezahlt werden. Die Gebühren für ein Start-up sind äußerst gering: Für die Eintragung ins Handelsregister fallen 25 Euro an, daneben werden vom Staat 190 Euro erhoben. Sämtliche Auslagen sind nach erfolgreicher Gründung erstattungsfähig.
  4. Wer Hilfe bei der Start-up-Gründung oder der Buchhaltung benötigt, kann sich unkompliziert einen Serviceprovider an die Seite stellen. Verschiedene Anbieter wie Lettica, 1Office und LeapIn finden sich auf der Website der estnischen Regierung. Ab 59 Euro monatlich erhält man eine kompetente Beratung, später auftauchende Fragen werden jederzeit geklärt.
  5. Seit dem Jahr 1998 gibt es zwischen Estland und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine Doppelbesteuerung ausschließt. Eine estnische Gewerbesteuer gibt es nicht, weiterhin fallen zusätzliche Belastungen, wie zum Beispiel für die Mitgliedschaft bei der IHK, weg. Werden die Geschäftsführergehälter (33 Prozent), Dividenden und Gewinne ausgezahlt, fällt ein pauschaler Steuersatz von 20 Prozent an. Verzichten Unternehmer auf die Gewinnausschüttung und wählen den Weg der Reinvestition, sind keinerlei Steuern zu zahlen. Achtung: Nicht alle Steuervorteile werden in Deutschland anerkannt. Hier ist im Einzelfall mit einem Steuerberater zu prüfen, welche Vorteile tatsächlich entstehen.
  6. Vorteilhaft ist außerdem, dass – ist das Mindestkapital von 2.500 Euro in voller Höhe eingezahlt – der Unternehmer nur bis zu dieser Höhe haftet. Beispielsweise bei einer GmbH in Deutschland beläuft sich die Mindesteinlage und damit die Haftung auf 25.000 Euro.

Bares Geld sparen

Vorbezeichnete Vorteile einer Start-up-Gründung in Estland zeigen auf, dass sich diese für alle Jungunternehmer lohnt, die über ein relativ geringes Startkapital verfügen. Auch die Tatsache, dass Steuern erst dann fällig werden, wenn Auszahlungen erfolgen, ist verlockend. Denn gerade in den Anfangsjahren investiert man seine Gewinne oftmals vollständig in das Unternehmen. Zwar kann unter Umständen auf Geschäftsführergehälter eine Steuer von 33 Prozent anfallen, jedoch ist eine Befreiung mit Nachweis einer Sozialversicherung in Deutschland oder einem anderen Land möglich. Positiv wirkt sich darüber hinaus das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus.

Unkompliziertes Prozedere zur Gründung einer estnischen Private Company Limited

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Gründung und Verwaltung der Private Company Limited erfolgen komplett online.

Selbst das Bewerbungsverfahren für die digitale Staatsbürgerschaft erfolgt online, und zwar über den offiziellen Internetauftritt des estnischen Bundesgrenzschutzes. Erforderlich sind nur die üblichen Adress- und Ausweisdaten. Darüber hinaus müssen Angaben für den Beweggrund der Antragstellung sowie einer möglichen Vorbestrafung gemacht werden. Die Abholung der e-Residency Card wird vom Unternehmensgründer persönlich vorgenommen. Eine Reise nach Estland ist nicht nötig, die zuständige Stelle in Deutschland ist die Botschaft der Republik Estland mit Sitz in Berlin.

Zudem gibt es weitere 37 Abholorte. Eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro wird nach Antragstellung erhoben. Bereits vier bis acht Wochen nach dem Erhalt der Zahlungseingangsbestätigung erfolgt der Bescheid über die Ablehnung oder Bewilligung des Antrages. Nur etwa einen Monat später kann die ID-Karte abgeholt und aktiviert werden.

Problemlose Kreditaufnahme zur Kapitalaufstockung

Wer in sein Unternehmen in Estland investieren möchte, braucht keine Bedenken in Bezug auf die Beschaffung finanzieller Mittel zu haben. Wenn das Kapital aufgestockt werden soll, beispielsweise durch einen Firmenkredit, ist dies bei Anbietern wie smava genauso leicht möglich wie für eine deutsche Unternehmensform. Sie bieten eine große Auswahl an kooperierenden Kreditinstituten. Durch einen unkomplizierten Firmenkredit-Vergleich lässt sich schnell ein passendes günstiges Angebot finden.

Fazit

Sowohl in Bezug auf das Mindeststammkapital als auch die Einfachheit der Gründung und die Haftung lohnt sich die Gründung einer estnischen Private Company Limited in jedem Fall. So ist es auch Jungunternehmern mit geringerem Budget möglich, sich selbständig zu machen und die Firma zunächst einmal in Schwung zu bringen. Sehr angenehm ist auch die vergleichsweise unbürokratische Handhabung, die den Weg zur Unternehmensgründung vereinfacht. Außerdem erhalten selbst digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz die Möglichkeit, selbständig ein Geschäft zum Erfolg zuführen.

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