Betriebliche Altersvorsorge: In welchen Fällen ist diese sinnvoll?

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Bei der Altersvorsorge ist nicht nur auf die gesetzliche Rente zu vertrauen. Das bedeutet aber nicht, dass eine betriebliche Altersvorsorge immer und für jeden Menschen eine richtige Zusatzvorsorge ist. Als Alternativlösungen gibt es zudem noch für Angestellte eine flexible private Vorsorge oder das staatlich gefördertes Riester-Sparen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet der Arbeitgeber, was er in dem Topf dazugeben möchte.

Wann ist eine beriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Ob sich eine Vorsorge in dem Unternehmen als lohnenswert herausstellt, hängt von verschiedenen Aspekten ab, inwiefern der Arbeitgeber die Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge einverstanden ist und wie er sich mit der Beitragsfinanzierung beteiligen möchte. Darüber hinaus spielen die Pläne des Arbeitnehmers eine bedeutende Rolle. Hierbei stehen drei Modelle zur Auswahl:

a) Seit 2002 haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Teil ihres Gehalts in einem betrieblichen-Altersvorsorge-Vertrag einzuzahlen. Das wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Der Arbeitgeber kann aber auch nachträglich erst auf Nachfrage einen derartigen Vertrag abschließen. Im Allgemeinen kümmert sich ein Versicherungsnehmen um die Vermögensanlagen und nicht der Arbeitgeber persönlich. Hinsichtlich der Steuern auf die spätere Rente und der Sozialabgaben ist eine rein arbeitnehmerfinanzielle betriebliche Altersvorsorge nur dann bedeutend, wenn der Arbeitnehmer ein hohes Alter erreicht.

b) Beim Bekanntwerden, dass es auf dem Markt eine betriebliche Altersvorsorge gibt, bedeutete das, dass die Fürsorge eines Arbeitnehmers im Mittelpunkt steht. Heute möchten sogar Unternehmen ihre Mitarbeiter an sich binden und finanzieren die betriebliche Altersvorsorge komplett allein. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente und jeder Arbeitnehmer freut sich über den Zusatzbonus.

c) Möglich ist zudem auch, dass der Arbeitgeber teilweise die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge übernimmt und sie mitsamt dem Lohn des Arbeitnehmers in die Rentenversicherung einzahlt. Meist profitieren die Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Unternehmen von diesen Regeln. Dabei ist der Zuschuss des Arbeitgebers in einem gesonderten Tarifvertrag festgeschrieben. Wer als Angestellter außertariflich mit dem Chef verhandeln möchte, kann sein Glück gern versuchen.

Welche Aspekte sind noch zu bedenken?

Bislang ist die Betriebsrente ein großer Nachteil, da auf die spätere Rente die Grundsicherung angerechnet wird. Für den Fall, dass im Alter eine staatliche Unterstützung notwendig ist, war die betriebliche Altersvorsorge bisher umsonst gewesen. Seit Juli 2017 gibt es ein neues Betriebsrentengesetz, welches ab 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist: Jeder, der sparen möchte, kann zwischen 100 und 200 Euro der Riester- und Betriebsrente behalten. Das sind: Von Renten, die eine Erhöhung von 100 Euro übersteigen, behalten die Sparer etwa 30 Prozent, sodass es nicht mehr als 200 Euro sind.

Wenn der Arbeitgeber alles zahlt

Für die Tatsache, dass der Arbeitgeber von sich aus preisgibt, er möchte die betriebliche Altersvorsorge auf seine Kappe nehmen, sollte ein Arbeitnehmer nicht dazwischenfunken und das Geschenk dankend annehmen. Gewiss ist auf die spätere Rente sodann eine Einkommenssteuer fällig und der volle Beitrag auf Pflege- und Krankenversicherung muss gezahlt werden. Dennoch ist die Sache wirklich empfehlenswert, denn jeder Arbeitnehmer erhält überdies eine Betriebsrente, ohne irgendwann dafür eingezahlt zu haben.

Welche Versprechen der Arbeitgeber gibt, variiert je nach Unternehmen. In der Regel ist es üblich, dass der Arbeitgeber der Belegschaft über die monatliche Rentenhöhe Auskunft gibt und meist sich nach Betriebszugehörigkeit richtet. Heutzutage richtet sich die Versprechen eher nach einer bestimmten Höhe der Beiträge auf ein gesondertes Vorsorgekonto, welches mit einem gewährleisteten Satz verzinst wird.

Durch das neue Betriebsrentengesetzt ab 2018 können die Unternehmen nach einem Tarifvertrag verlangen und nur noch Beiträge ohne irgendwelche Garantien zusagen. Kleiner Tipp: Wer einen Arbeitgeber hat, der eine betriebliche-Altersvorsorge-Zusage erhalten hat, hat die Gelegenheit, sich das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn auf einmal auszahlen zu lassen.

Mindestbetriebszugehörigkeit sind Pflicht

Oft ist noch ein kleiner Haken an dem Geschenk des Arbeitgebers vorhanden: Die finanzierte Rente fließt in der Regel nur, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen eine entsprechende Loyalität bewiesen hat. Das heißt: Jeder Mitarbeiter, der bereits mindestens fünf Jahre in dem Unternehmen tätig und bei einer Kündigung über 25 Jahre war, kann später mit einer Betriebsrente rechnen. Das neue Gesetz ab Januar 2018 erleichtert das Ganze allerdings noch.

Der Anspruch auf einer Betriebsrente für einen Arbeitnehmer ist in diesem Fall unverfallbar, wenn drei Jahre in der Firma gearbeitet und bei einem Wechsel wenigstens das 23. Lebensjahr erreicht wurde.

Gesicherte Betriebsrente bei Insolvenz des Unternehmens

Bis zum Renteneintritt ist eine lange Zeit. Auch im Unternehmen kann sich in dieser Zeit viel ändern. In der heutigen Zeit ist eine Insolvenz nicht mehr ausgeschlossen. Doch wenn es einmal so weit kommen sollte, muss kein Arbeitnehmer um seine Rentenzusagen fürchten. Denn es gibt eine sogenannte Sicherung in dem Pensionssicherungsverein (kurz: PSV). Praktisch gesehen würde die PSV die Renteneinzahlungen übernehmen, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Der PSV kann sich durch die Unternehmensbeiträge über das Wasser halten, die bei denen die Rentenzusagen vereinbart haben.

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