Es hat einen guten Grund, warum in so vielen Kanzleien sowohl Rechtsanwälte als auch Steuerberater und in Einzelfällen sogar zusätzlich Finanzberater vertreten sind. Die zwei Berufsgruppen, denen man landläufig große Ähnlichkeit unterstellt, sind in Wirklichkeit sehr verschieden und ergänzen sich gerade deswegen hervorragend.
Sind Steuerfragen gleich Rechtsfragen?
Ein klassischer Steuerberater wird in allen steuerrechtlichen Belangen zu Rate gezogen, also insbesondere beispielsweise bei der Steuererklärung oder der Existenzgründung. Er kann in allen Belangen Auskunft geben, die früher oder später einen Einfluss auf eine eventuell fällige Einkommens- oder Umsatzsteuer haben werden, so etwa bei Fragen rund um Dienstwagen oder Bürogebäude. Nicht selten kommt es hier dazu, dass auch anderweitige rechtliche Zonen berührt werden.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn Fragen rund um das Mietrecht im Zusammenhang mit einer Existenzgründung geklärt werden müssen. Entscheidend ist hierbei, dass der Steuerberater keine Auskunft zu diesen Fragen geben könnte – er darf es schlicht nicht. Fragen, die außerhalb des Steuerrechts liegen, müssen von einem entsprechend geschultem Rechtsanwalt beantwortet werden. Und nur dieser darf auch entsprechende Gutachten anfertigen.
Es ist also keinesfalls ein Zufall, dass Steuerberater und Rechtsanwälte häufig in unmittelbarer Nähe zueinander arbeiten oder zumindest den Kontakt zueinander pflegen. In vielen Fällen brauchen Unternehmer die geballte Expertise aus beiden Gebieten. Für weitere Fälle, zum Beispiel die Prüfung von Jahresabschlüssen, muss außerdem zusätzlich ein Wirtschaftsprüfer zu Rate gezogen werden.
Wer darf sich in Deutschland Steuerberater, wer Rechtsanwalt nennen?
Steuerberater und Rechtsanwälte müssen in Deutschland hohe Standards erfüllen, um die entsprechenden Berufsbezeichnungen offiziell tragen zu dürfen. Um eine Zulassung als Rechtsanwalt zu erlangen, muss der Anwärter seine grundsätzliche Befähigung zum Richteramt nachweisen können – also Volljurist sein. Das kann er nur, wenn er sowohl ein Jurastudium als auch das erste und das zweite Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat.
Die erste juristische Prüfung besteht er mit dem Ende des Jurastudiums, die zweite nach Vollendung eines zusätzlichen Referendariats. Nicht selten haben Juristen, die sich Rechtsanwalt nennen dürfen, deswegen eine Ausbildung von insgesamt zwölf Jahren und länger hinter sich. Auch ein Steuerberater muss mindestens ein beendetes Studium der Rechtswissenschaften sowie einschlägige Berufspraxis im Steuerrecht nachweisen können, um den Titel führen zu dürfen.
Alternativ kann er auch eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert und zusätzlich zehn Jahre im Bereich des Steuerrechts gearbeitet haben. Schon hier wird deutlich, wie sehr ein Steuerberater spezialisiert sein muss, um auch wirklich als Fachmann in Steuerfragen gelten zu dürfen. Das kann der Rechtsanwalt, der wiederum auf seinem Gebiet zur Spitzenklasse gehört, nicht analog leisten.
Daher ist es grundsätzlich ein gutes Zeichen, wenn sich beide Berufe in einer Kanzlei zusammengetan haben. Zusammen mit einer fähigen Finanzberatung sind sie ein kaum zu schlagendes Fach-Trio zur Unterstützung von Unternehmern.