Ein eigener Dienstwagen ist ein interessantes Angebot von Arbeitgebern, welches Arbeitnehmer gerne und oft in Anspruch nehmen. Ein Dienstwagen gilt als Statussymbol und repräsentiert beruflichen Erfolg. Besonders wenn tatsächlich viele berufliche Fahrten zurückgelegt werden müssen, bietet es sich an, einen Dienstwagen zu nutzen.
Rechtliche Grundlagen
Laut Steuerrecht handelt es sich bei einem Dienstwagen um einen geldwerten Vorteil, der der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das Fahrzeug ist gleichzusetzen mit einer Sachleistung, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Folglich ist ein Dienstwagen stets bei der Steuerberechnung anzugeben, andernfalls machen sich die entsprechenden Besitzer des Steuerbetrugs strafbar.
Wie kann der Dienstwagen clever versteuert werden?
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein Dienstwagen versteuert werden kann. Bei der ersten Möglichkeit handelt es sich um die sogenannte „Ein-Prozent-Pauschale“. Unabhängig davon, wieviel das Fahrzeug tatsächlich gekostet hat, wird für dieses ein Listenpreis ab Werk festgelegt. Liegt der Listenpreis beispielsweise bei 40.000 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil pro Monat 400 Euro.
Diese 400 Euro werden zu dem monatlichen Lohn hinzugerechnet. Verdient somit ein Angestellter 2.000 Euro erhöht sich der lohnsteuerrechtlich relevante Betrag seines Einkommens bei einem monatlichen geldwerten Vorteil zur Höhe von 400 Euro auf 2.400 Euro. Für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte werden monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer angesetzt und versteuert. Auch Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können steuerlich berücksichtigt werden.
Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber für die Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit in eine andere Stadt gezogen ist und jedes Wochenende zu seiner Familie pendelt. Die „Ein-Prozent-Pauschale“ lohnt sich insbesondere für Nutzer eines Dienstwagens, die häufig privat fahren. Ab einer privaten Nutzung von 30 % lohnt sich diese Art der Versteuerung nach Expertenmeinung immer.
Fahrtenbuch & Co.
Eine andere Möglichkeit, ein Dienstfahrzeug zu versteuern, ist das Führen eines händischen oder elektronischen Fahrtenbuches. In dieses Buch müssen immer alle Details zur erfolgten Fahrt genau dokumentiert werden. Zu den nötigen Angaben zählen Informationen zum Zweck der Fahrt, zum Reiseziel und zum Kilometerstand vor und nach der jeweiligen Fahrt. Für privaten Fahrten reicht es aus, lediglich die gefahrene Kilometerzahl anzugeben.
Grundsätzlich ist diese Art der Versteuerung nur dann empfehlenswert, wenn das Fahrzeug nur sehr selten für private Fahrten genutzt wird. Da das Führen eines Fahrtenbuches mit vielen Formalia verbunden ist und beim Führen des Buches rasch Fehler passieren können, empfiehlt sich diese Versteuerungsmethode nur bedingt.