Nicht viele Arbeitnehmer sind darüber im Bilde, dass sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben, um sich weiterzubilden. Die Zurückhaltung Bildungsurlaub auch wirklich in Anspruch zu nehmen, ist immer noch sehr groß. Die DGB schätzt, dass nur 1-2 % aller Anspruchsberechtigten dieses Angebot auch wirklich nutzen.
Wissen veraltet, Bedeutungen ändern ihre Gültigkeit, und Altes wird besonders in unserer Zeit rasend schnell von Neuem ersetzt. Das Auffrischen der Kompetenzen gehört zur Weiterbildung eines jeden Berufstätigen schlichtweg dazu.
Nie ausgelernt!
Nach einem stressigen Arbeitstag fällt es den meisten von uns schwer, sich auch noch in Abendschulen oder anderen Einrichtungen sprachlich, politisch oder anderweitig weiterzubilden. Dabei sollte allgemeine Weiterbildung im Rahmen des Bildungsurlaubs als völlig selbstverständlich angesehen werden. Dieses Recht, welches noch viel zu selten genutzt wird, kann an 5 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden, in denen der Arbeitslohn ganz normal weiter bezahlt wird.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben alle Arbeitnehmer und Azubis in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, außer in Sachsen und Bayern. Keinen Anspruch haben Richter, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende. Anspruch hat man erst nach einem 6 monatigen Arbeitsverhältnis. Die Kosten teilen sich übrigens der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Letzterer zahlt die Seminargebühren. Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber während des Urlaubs weitergeführt.
Der Weg zum Bildungsurlaub
Die Durchsetzung von Bildungsurlaub ist in der Regel weder kompliziert noch schwer. Ein jeder sollte in diesem Bereich seine Rechte kennen, um diese Nische voll ausnutzen zu können. Die Gesetze sind außer in Sachsen und Bayern für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden gültig. Bildungsurlaub ist Ländersache, daher muss sich jeder bei seiner zuständigen Behörde selbst informieren, und die richtigen Ansprechpartner finden.
Allgemein muss jedoch darauf geachtet werden, dass der belegte Kurs auch anerkannt ist, und um den Chef vom Nutzen des Bildungsurlaubs zu überreden, sollte die Weiterbildung auch in irgendeiner Weise mit dem zu bewältigenden Job zu tun haben. So zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung, EDV-Seminare und vieles mehr.
Wie sieht der Arbeitgeber das?
Informiert werden sollte er frühzeitig und der Antrag sollte schriftlich und mit de nötigen Unterlagen abgegeben werden. Die Anerkennung und Anmeldebestätigung der jeweiligen Bildungsveranstaltung muss dem Antrag beiliegen, und natürlich müssen Fristen eingehalten werden. Diese belaufen sich meistens auf 6 Wochen vor Kursbeginn. Mit der Einreichung der Formulare ist der Bildungsurlaub aber noch nicht in der Tasche.
Der Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen, dies aber nur mit einer schriftlichen Begründung. Äußert sich der Arbeitgeber in der dafür vorgesehen gesetzlichen Frist nicht zum Bildungsurlaub, kann dieser als genehmigt angesehen werden. Nach der Weiterbildung muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung vorlegen.
Bildungsurlaub gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit fachlich immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, während der Arbeitgeber sich so auf das Know-how seiner Arbeiter verlassen kann. Bildungsurlaub ist also eine Win-win-Situation.